In Spanien wurde eine wichtige Änderung des Mietrechts eingeführt. Mieter von Wohnungen, deren Vertrag nach dem 6. März 2019 abgeschlossen wurde, haben künftig Anspruch auf eine automatische Verlängerung ihres Mietverhältnisses. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter dies nicht wünscht.
Für private Vermieter bedeutet dies, dass ein Vertrag mindestens fünf Jahre läuft, bei Unternehmen sogar sieben Jahre. Solange Sie sich an die Vereinbarungen halten und die Miete zahlen, können Sie also in der Wohnung bleiben, auch wenn der Eigentümer lieber kündigen möchte.
Die Regierung will damit mehr Stabilität auf dem angespannten Mietmarkt schaffen. Für Mieter ist das eine gute Nachricht: Sie erhalten mehr Sicherheit und müssen weniger Angst haben, plötzlich ihre Wohnung zu verlieren.
Vermieter hingegen sind weniger begeistert. Sie sind der Meinung, dass das Gesetz ihre Rechte beeinträchtigt und sogar dazu führen könnte, dass weniger Wohnungen zur Miete angeboten werden.
Mieterverbände begrüßen die Maßnahme. Sie sehen darin einen wichtigen Schritt zum Schutz schutzbedürftiger Mieter in einer Zeit, in der Mieten immer teurer und schwerer bezahlbar werden.
Dennoch warnen Experten, dass das Angebot dadurch schrumpfen und die Preise weiter steigen könnten. In den kommenden Jahren wird sich zeigen, wie sich das neue Mietrecht tatsächlich auswirkt.
Quelle: Agenturen