Am Dienstag, dem 20. Mai, ist in Spanien das neue Ausländergesetz in Kraft getreten, die tiefgreifendste Reform seit 2011. Mit mehr als 260 Artikeln und 15 Titeln zielt dieses Gesetz darauf ab, die Migrationsverfahren zu modernisieren, bürokratische Hindernisse abzubauen und die Vorschriften besser an die europäischen Richtlinien anzupassen.
Eine der auffälligsten Änderungen ist die Neugestaltung der Visumkategorien. Künftig gibt es vier Haupttypen: Flughafentransit, Kurzaufenthalt (bis zu 90 Tage), Langzeitaufenthalt (zu Studien-, Arbeits- oder Wohnzwecken) und ein neues Visum für Arbeitssuchende. Letzteres ermöglicht Ausländern einen legalen Aufenthalt von bis zu 12 Monaten in Spanien zur Arbeitssuche, ohne das Land verlassen zu müssen, um eine Arbeitserlaubnis zu beantragen.
Darüber hinaus wurde das Konzept der „arraigo“ (soziale Verwurzelung) auf fünf Varianten ausgeweitet. Neben den bestehenden sozialen und arbeitsbezogenen Formen gibt es nun auch „arraigo familiar“ (für Eltern von minderjährigen spanischen oder EU-Bürgern), „arraigo socioformativo“ (für Personen, die eine Ausbildung absolvieren) und „arraigo de segunda oportunidad“ (für Personen, die zuvor eine Aufenthaltsgenehmigung hatten). Diese Änderungen sollen die Integration von Migranten erleichtern.
Im Bereich der Familienzusammenführung wurden die Regeln gelockert. Das Höchstalter für die Zusammenführung von Kindern wurde von 21 auf 26 Jahre angehoben. Außerdem können Familienangehörige nun einen Antrag von Spanien aus stellen, was das Verfahren erheblich vereinfacht.
Auch für ausländische Studierende gibt es Verbesserungen. Sie dürfen nun bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten und bis zu 50 % ihres Studiums online absolvieren. Diese Maßnahmen sollen das Studium in Spanien für internationale Studierende attraktiver machen.
Obwohl die Reform auf die Förderung der legalen Migration und den Abbau von Verwaltungsaufwand abzielt, wurden auch Bedenken geäußert. So warnen einige Organisationen, dass die neuen Vorschriften schutzbedürftige Gruppen wie minderjährige Migranten und Asylbewerber nicht ausreichend berücksichtigen und dass aufgrund von Personalmangel administrative Engpässe entstehen könnten.
Quelle: Agenturen





