Ausländer, die nicht in Spanien ansässig sind und sich daher weniger als 183 Tage dort aufhalten, müssen trotzdem Steuern zahlen. Dies geschieht mit dem „modelo 210“ oder Formular 210 der spanischen Steuerbehörden. Sie müssen dieses Formular selbst beantragen, da es nicht automatisch verschickt wird und vor dem 31. Dezember eines jeden Jahres eingereicht werden muss.
Wenn Sie eine Immobilie in Spanien besitzen, aber nicht ansässig sind, d.h. wenn Sie sich weniger als 183 Tage in Spanien aufhalten und daher nicht steuerlich ansässig sind, müssen Sie dennoch eine Steuererklärung abgeben.
Neben der Grundsteuer oder Immobiliensteuer, auch bekannt als IBI (Impuestos sobre Bienes Inmuebles), müssen Sie als Nichtansässiger das Formular „Modell 210“ ausfüllen.
Die IBI wird jedes Jahr automatisch vom Bankkonto abgebucht, so dass es einfach ist, aber bei der Steuer für Nichtansässige muss man das Formular „Modell 210“ selbst beantragen, ausfüllen und abschicken. In diesem Fall handelt es sich um eine so genannte „Bringschuld“ und nicht um eine „Holschuld“. Und dies muss jedes Jahr vor dem 31. Dezember (für das vorangegangene Steuerjahr) geschehen.
Modell 210 ist die Grundsteuererklärung für Nichtansässige ohne ständigen Wohnsitz. Auf Spanisch heißt sie „Impuesto sobre la Renta de no Residentes (sin establecimiento permanente)“. Das Ausfüllen dieses Formulars gilt sowohl für Eigenheimbesitzer, die es selbst nutzen, als auch für diejenigen, die es zur Erzielung von Einnahmen vermieten.
Im letzteren Fall müssen Sie die Einkünfte auch den Steuerbehörden des Landes melden, in dem Sie steuerlich ansässig sind (auch im Fall der Nichtvermietung, bei der Sie fiktive Mieteinnahmen melden müssen).
Das „modelo 210“ kann in Papierform oder über das Internet ausgefüllt werden. Sie können es selbst ausfüllen oder es im Zweifelsfall von einem Gestor oder einer Verwaltungsstelle ausfüllen lassen.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website der Agencia Tributaria. Das Dokument Modelo 210 kann auch im PDF-Format heruntergeladen und ausgedruckt werden. Die übliche Praxis ist jedoch, das Formular online auszufüllen. Das Formular kann auch online ausgefüllt werden.
Quelle: Agenturen