Es ist möglich, in Spanien eine Rentenleistung zu erhalten, ohne jemals gearbeitet zu haben. Allerdings handelt es sich dabei nicht um die bekannte Zusatzrente, sondern um die beitragsfreie Rente (spanisch: pensión de jubilación no contributiva).
Die spanische Sozialversicherungsanstalt erklärt auf ihrer Website, dass es sich dabei um Leistungen handelt, die Bürgern gewährt werden, die sich in einer geschützten Situation befinden und nicht über ausreichende finanzielle Mittel für ihren Lebensunterhalt verfügen. Dies gilt auch dann, wenn sie noch nie oder nicht lange genug Beiträge gezahlt haben, um das Leistungsniveau der Zusatzrente zu erreichen.
Das IMSERSO (Instituto de Mayores y Servicios Sociales) hat einen Leitfaden veröffentlicht, in dem die Höhe der beitragsunabhängigen Rente erläutert wird. Der volle monatliche Betrag im Jahr 2023 beträgt 484,61 € pro Monat in 14 Zahlungen (6.784,54 € pro Jahr). Kürzlich wurde die vorläufige Inflationsrate für den Monat November bekannt gegeben, die eine Erhöhung der beitragsfreien Rente um 6,7 % im Jahr 2024 ermöglicht. Die endgültige Steigerungsrate wird von der Regierung in den kommenden Wochen bestätigt.
Anforderungen
Obwohl keine Beitragszeit erforderlich ist, können nicht alle Personen die beitragsfreie Rente erhalten, da eine Reihe weiterer Voraussetzungen erfüllt sein muss:
Alter: 65 Jahre oder älter sein.
Wohnsitz: Wohnsitz im spanischen Hoheitsgebiet, und zwar seit 10 Jahren, d.h. seit Vollendung des 16. Lebensjahres bis zum Eintritt des Rentenanspruchs. Von diesen zehn Jahren müssen zwei unmittelbar aufeinander folgen und dem Datum des Rentenantrags vorausgehen.
Einkommen: Persönliches Einkommen von weniger als 6 784,54 € pro Jahr (das entspricht dem vollen Betrag der beitragsfreien Altersrente).
Außerdem weist das IMSERSO in seinem Leitfaden darauf hin, dass die Rente gekürzt werden kann, wenn andere Einkünfte bezogen werden. Verfügt der Begünstigte über Einkommen oder persönliche Einkünfte, die 35 % des für die beitragsfreie Rente festgesetzten Jahresbetrags (2.374,59 €) übersteigen, wird der Rentenbetrag um den Betrag gekürzt, um den das persönliche Einkommen auf Jahresbasis den angegebenen Prozentsatz übersteigt, stellt die Stelle klar.
Wenn das Ergebnis nach der Kürzung auf der Grundlage des persönlichen Einkommens oder der Einkünfte weniger als 25 % des im Allgemeinen Haushaltsgesetz festgelegten Rentenbetrags betragen würde, beträgt die zu gewährende Rente mindestens 25 % des im Allgemeinen Haushaltsgesetz festgelegten Rentenbetrags (1.696,14 € pro Jahr im Jahr 2023).
Quelle: Agenturen