Nur Bimbo Donuts sind „Donuts“

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Nach fast neun Jahren Rechtsstreit hat der spanische Oberste Gerichtshof (Tribunal Supremo) dem Lebensmittelriesen Grupo Bimbo in einem Rechtsstreit um die exklusive Verwendung des Markennamens „Donuts” Recht gegeben. Von nun an darf nur noch Bimbo diesen Namen für seine runden Backwaren mit Loch in der Mitte verwenden.

Der Fall begann 2017, als Bimbo Donuts Iberia eine Klage gegen das Unternehmen Atlanta Restauración Temática einreichte. Dieses Unternehmen verwendete Begriffe wie „Donut”, „Donuts” und sogar „Redondoughts” für seine eigenen Produkte, was Bimbo als Verletzung seiner Marke ansah.

In früheren Gerichtsverfahren hatten untergeordnete Gerichte entschieden, dass das Wort „dónut” ein allgemeiner Begriff ist, genau wie „Croissant” oder „Muffin”. Es stand sogar im Wörterbuch der Real Academia Española als Beschreibung einer Art Gebäck, was laut Atlanta bedeutete, dass jeder es verwenden durfte.

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Der Oberste Gerichtshof sah das anders. Nach Ansicht der Richter war die Verwendung des Wortes durch Atlanta nicht „fair” und führte zu Verwirrung bei den Verbrauchern. Die Öffentlichkeit würde unbewusst an die bekannte Marke Donuts von Bimbo denken, wodurch Atlanta vom Ruf dieser Marke profitierte.

Das Urteil verpflichtet Atlanta, die Verwendung des Namens „Donut” oder Varianten davon unverzüglich einzustellen. Der Gerichtshof betonte auch, dass die Tatsache, dass ein Markenname im Wörterbuch steht, nicht bedeutet, dass die Markenrechte des Eigentümers erlöschen.

Für Bimbo ist dies ein symbolischer und kommerzieller Sieg. Das Unternehmen behält nicht nur sein ausschließliches Recht auf den Namen Donuts, sondern schafft auch einen klaren rechtlichen Präzedenzfall: Auch Wörter, die im Volksmund gebräuchlich sind, können weiterhin als Marke geschützt bleiben.

Quelle: Agenturen