Der Gerichtshof der Europäischen Union hat am Mittwoch (30.04.2025) entschieden, dass Bargeld nach Russland nur zur Finanzierung von Reise- und Aufenthaltskosten im Land mitgenommen werden darf, nicht jedoch zur Finanzierung medizinischer Behandlungen. Das Verbot der Ausfuhr von Banknoten in Euro oder einer anderen offiziellen Währung eines Mitgliedstaats nach Russland gilt auch dann, wenn das Geld zur Finanzierung medizinischer Behandlungen bestimmt ist, stellte das in Luxemburg ansässige Gericht in einem von einem deutschen Gericht vorgelegten Fall klar.
Bei einer Zollkontrolle am Flughafen Frankfurt am Main (Deutschland) wurde festgestellt, dass eine Passagierin, die nach Russland reisen wollte, fast 15.000 Euro in Banknoten bei sich hatte. Das Geld war nicht nur für ihre Reisekosten bestimmt, sondern auch für die Finanzierung medizinischer Behandlungen, die sie in Russland erhalten wollte.
Konkret handelte es sich um Zahnbehandlungen, eine Hormonbehandlung in einer Klinik für assistierte Reproduktion und eine Nachbehandlung nach einer Brustoperation in einer Klinik für plastische Chirurgie, wie sie angab. Der Zoll beschlagnahmte das Geld bis auf einen Betrag von etwa 1.000 Euro, den sie ihr zur Deckung ihrer Reisekosten überließ.
Die restriktiven Maßnahmen, die die Europäische Union als Reaktion auf die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine ergriffen hat, verbieten die Ausfuhr von Banknoten in Euro oder einer anderen offiziellen Währung eines Mitgliedstaats nach Russland.
Mit diesem Verbot soll verhindert werden, dass das russische Wirtschaftssystem vom Zugang zu Bargeld in diesen Währungen profitiert, umdie Kosten der russischen Angriffe auf die Ukraine weiter zu erhöhen. Das Verbot gilt jedoch nicht für Beträge, die für den persönlichen Gebrauch des Reisenden oder seiner begleitenden nahen Verwandten erforderlich sind.
Das mit dem Strafverfahren gegen die Passagierin befasste deutsche Gericht hat den Gerichtshof der Europäischen Union um Klärung gebeten, ob diese Ausnahme auch für medizinische Ausgaben gilt. Da die Europäische Union das Recht auf Reisen nach Russland nicht eingeschränkt hat, hat der EuGH heute entschieden, dass die betreffende Ausnahme ausschließlich dazu dient, sicherzustellen, dass Reisende über das für die Reise und den Aufenthalt erforderliche Bargeld verfügen.
Quelle: Agenturen




