Nutzung von US-Stützpunkten auf italienischem Territorium?

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Italien hat noch keine Anträge auf Nutzung von US-Stützpunkten auf seinem Territorium für die Offensive der USA gegen den Iran erhalten und wird den Antrag, falls er gestellt wird, unter Berücksichtigung der Vereinbarungen über deren Nutzung „prüfen”, so das Verteidigungs- und das Außenministerium.

Außenminister Antonio Tajani erklärte, dass die Regierung einen Antrag der USA auf Nutzung von Militärstützpunkten auf italienischem Boden „prüfen würde”, dass jedoch bislang noch keine Anträge eingegangen seien.

Tajani reagierte damit auf die Bitte um Klarstellung seitens oppositioneller Parteien wie der Fünf-Sterne-Bewegung (M5S) zu Bewegungen in Sigonella, einem wichtigen gemeinsamen Luftwaffenstützpunkt der US-Marine und der italienischen Luftwaffe, und in der Kommunikationsstation (MUOS) in Niscemi, die vom US-Verteidigungsministerium betrieben wird, beide auf der italienischen Insel Sizilien.

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„Die italienische Regierung muss dies klären, da die Sicherheit aller sizilianischen Bürger potenziell gefährdet ist“, erklärte die M5S zu dem angeblichen Start einiger Flugzeuge, über den italienische Medien berichtet haben. Über den Konflikt und die mögliche Nutzung von US-Stützpunkten sowie die Hilfe für die Golfstaaten wird Verteidigungsminister Guido Crosetto morgen vor der Abgeordnetenkammer berichten.

Crosetto betonte jedoch in einer Nachricht in den sozialen Netzwerken, dass „die Nutzung von Militärstützpunkten auf nationalem Territorium, insbesondere von US-Stützpunkten, Vereinbarungen wie dem NATO-SOFA von 1951, dem bilateralen Infrastrukturabkommen von 1954, aktualisiert 1973 und aktualisiert mit dem Memorandum of Understanding zwischen Italien und den USA von 1995, entspricht“.

„Wie leicht zu erkennen ist, regeln diese rechtlichen Rahmenbedingungen diese Aktivitäten seit Jahrzehnten, und keine Regierung hat es für notwendig erachtet, sie zu ändern”, fügte er hinzu. Im Einzelnen genehmigen diese Abkommen nicht-offensive Aktivitäten auf US-Stützpunkten in Italien, insbesondere auf dem Stützpunkt Sigonella in Sizilien. Eine Genehmigung muss jedoch für sogenannte „kinetische” Operationen, d. h. Angriffsoperationen, beantragt werden.

Wenn die Vereinigten Staaten die Stützpunkte für einen Angriff auf den Iran nutzen wollten, müssten sie einen formellen Antrag bei der italienischen Regierung stellen und dabei das Ziel und die Art der Operation angeben. Die Entscheidung würde dann an die Exekutive weitergeleitet, die die nationalen Interessen, das Völkerrecht und die verfassungsrechtlichen Verpflichtungen abwägen muss. Der Verteidigungsminister würde dann das Parlament informieren, ist jedoch nicht verpflichtet, die Zustimmung der Kammern einzuholen.

Quelle: Agnturen