Ein Belgier mit Immobilien auf den Balearen hat einen wichtigen Sieg errungen. Der spanische Oberste Gerichtshof hat nämlich bestätigt, dass Nichtansässige mit Vermögen in Spanien nicht stärker besteuert werden dürfen als Einwohner. Das bedeutet, dass Ausländer künftig Anspruch auf die gleichen Steuerbegünstigungen haben wie Spanier.
Der Fall dreht sich um einen Belgier, der 2016 und 2017 mehr als 142.000 Euro pro Jahr an Vermögenssteuer auf sein Vermögen im Wert von rund 9,4 Millionen Euro gezahlt hat. Später beantragte er eine Korrektur, da seiner Meinung nach auch Nichtansässige von der Regelung profitieren dürfen, die verhindert, dass die Gesamtsteuerbelastung 60 Prozent des Einkommens übersteigt.
Die spanische Steuerbehörde lehnte seinen Antrag ab. Auch das regionale Gericht der Balearen gab ihm Unrecht, sodass er gezwungen war, weiter zu prozessieren. Erst als die Angelegenheit vor das höhere regionale Gericht kam, bekam er zum ersten Mal Recht.
Der Fall landete schließlich vor dem Obersten Gerichtshof, der nun die früheren Urteile bestätigt. Nach Ansicht der Richter ist es unzulässig und diskriminierend, Ausländer von einem Steuerschutz auszuschließen, den Einwohner genießen. Darüber hinaus verstößt dies gegen europäische Vorschriften zum freien Verkehr von Kapital und Personen.
Mit dem Urteil wird Klarheit geschaffen: Sowohl Einwohner als auch Nicht-Einwohner haben Anspruch auf die gleiche Begrenzung, die die Steuerlast auf maximal 60 Prozent des Einkommens senken und sogar zu einer Ermäßigung der zu zahlenden Vermögenssteuer um bis zu 80 Prozent führen kann.
Diese Entscheidung kann erhebliche Auswirkungen auf Tausende von Ausländern mit Immobilien in Spanien haben. Viele Nichtansässige können nun möglicherweise Geld zurückfordern oder ihre derzeitige Steuerlast senken lassen. Es handelt sich somit um ein Urteil, das die steuerlichen Verhältnisse auf den Balearen und im übrigen Spanien erheblich verändern kann.
Quelle: Agenturen




