Öbszöne Gesten im Strassenverkehr verboten?

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In Spanien fühlen sich manche Autofahrer hinter dem Steuer manchmal impulsiver oder aggressiver. Dies wirft die Frage auf, ob ein solches Verhalten, wie z.B. das Erheben des Mittelfingers, von den Verkehrsbeamten der spanischen Straßenverkehrsbehörde (DGT) mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Eine Studie aus dem Jahr 2021 untersuchte das Verhalten europäischer Autofahrer in Bezug auf Verkehrsregeln, ihre Einstellung am Steuer und häufige Ablenkungen. Der Bericht ergab, dass mehr als die Hälfte der europäischen Autofahrer regelmäßig andere Verkehrsteilnehmer verletzen. Dies wirft die Frage auf, ob die spanische Guardia Civil ein solches Verhalten, wie beispielsweise eine obszöne Geste gegenüber einem anderen Fahrer, bestrafen kann.

Obwohl solche Situationen zu Ablenkungen im Straßenverkehr führen, betrachtet die spanische Verkehrsbehörde eine obszöne Geste oder die Beleidigung eines anderen Verkehrsteilnehmers nicht als Straftat.

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Das Betätigen der Hupe, um den Unmut über das Fahrverhalten anderer auszudrücken, gilt jedoch als Straftat. In diesem Fall kann ein Bußgeld von 80 Euro verhängt werden. Dieses Bußgeld kann bis zu 200 Euro betragen, wenn das Fahrzeug nicht mit einer Hupe ausgestattet ist.

In Ländern wie Deutschland sind bestimmte unhöfliche Verhaltensweisen während der Fahrt strafbar. Wenn Sie beispielsweise einem anderen Fahrer die Zunge herausstrecken, kann dies mit einem Bußgeld von 150 Euro geahndet werden. Wenn Sie einen Verkehrspolizisten unhöflich und respektlos ansprechen, kann das ein Bußgeld von 600 Euro nach sich ziehen. Außerdem ist es nach deutschem Recht verboten, während der Fahrt eine obszöne Geste zu machen.

Quelle: Agenturen