Die Europäische Kommission (EK) gab am Donnerstag (19.09.2024) bekannt, dass sie mit dem multinationalen Unternehmen Apple Kontakt aufgenommen hat, um dessen iPhone- und iPad-Betriebssysteme für Entwickler konkurrierender Technologien zu öffnen, entsprechend den Verpflichtungen des neuen Gesetzes über digitale Märkte (DMA).
Insbesondere hat die EU zwei förmliche Verfahren eingeleitet, um das Unternehmen bei der Einhaltung der „Interoperabilitätsverpflichtungen“ zu unterstützen, die das DMA in Bezug auf seine Betriebssysteme iOS und iPadOS auferlegt, so die Kommission in einer Erklärung.
Der Digital Markets Act verpflichtet Apple, eine „freie und effektive“ Interoperabilität für Entwickler und konkurrierende Unternehmen zu gewährleisten, die Hardware- und Softwarefunktionen nutzen, die von diesen Betriebssystemen gesteuert werden, so die EU-Behörden.
Die EU-Kommission hat nun sechs Monate Zeit, um beide Verfahren abzuschließen. In dieser Zeit ist sie befugt, Apple zu erklären, welche Maßnahmen das Unternehmen ergreifen sollte, um seinen Verpflichtungen nach EU-Recht nachzukommen. Die EU-Behörde kann auch zu einem späteren Zeitpunkt Geldbußen oder Zwangsgelder verhängen, wenn sie feststellt, dass das Unternehmen weiterhin gegen das Gesetz verstößt. Die erste betrifft verschiedene Konnektivitätsmerkmale und Funktionen des iOS-Betriebssystems für verschiedene Arten von Geräten, darunter Headsets, Smartwatches oder Virtual-Reality-Headsets.
Unternehmen, die diese Produkte anbieten, „sind auf eine effektive Interoperabilität mit Smartphones und ihren Betriebssystemen angewiesen“, so Brüssel. Daher will die Institution festlegen, „wie Apple eine effektive Interoperabilität durch Funktionen wie Benachrichtigungen, Gerätekopplung und Konnektivitätsicherstellen wird“.
Das zweite Verfahren soll sicherstellen, dass Apples System für den Umgang mit Interoperabilitätsanfragen von anderen Entwicklern für iOS und iPadOS „transparent, zeitnah und fair“ ist, so dass sie einen „vorhersehbaren“ Weg zur Innovation haben. Das iOS-Betriebssystem sowie der App Store und der Safari-Browser wurden im September letzten Jahres von der Europäischen Kommission als „zentrale Plattformdienste“ im Sinne des EU-Rechts für digitale Märkte eingestuft.
Im April dieses Jahres verlieh Brüssel dem iPadOS-Betriebssystem die gleiche Qualifikation. Der multinationale Konzern musste den DMA-Verpflichtungen für iOS bis zum 7. März dieses Jahres nachkommen, während er für iPadOS noch bis zum 30. Oktober Zeit hat, diese zu erfüllen, so die EU-Behörden. In einem früheren Verfahren wurde Apple außerdem verpflichtet, eine größere Interoperabilität mit seinen Konkurrenten beim Kauf mobiler Apps zu ermöglichen, damit die Nutzer diese beispielsweise über Googles Shop Google Play erwerben können. Dem muss auch Google nachkommen.
Quelle: Agenturen





