PAC-Beihilfen auf Mallorca können jetzt beantragt werden

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In einer Pressemitteilung hat das regionale Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und natürliche Umwelt mitgeteilt, dass die Bearbeitung der Beihilfen für die Kampagne PAC 2024 seit dem 1. Februar möglich ist. Der Zeitraum bleibt ebenfalls bis zum 30. Juni offen.

Es handelt sich um die zweite PAC-Kampagne des neuen Zeitraums 2023-2027, die die Besonderheiten der landwirtschaftlichen und tierischen Erzeugung auf den Balearen anerkennt und einen Ausgleich für die zusätzlichen Kosten der Insellage schafft, die der Primärsektor zu tragen hat.

In diesem Zusammenhang erinnerte der Minister für Landwirtschaft, Fischerei und Umwelt, Joan Simonet, daran, dass „die PAC-Kampagne 2023 zu einer Erhöhung der Mittel um 35,1 % gegenüber dem Vorjahr geführt hat, was mehr als neun Millionen mehr bedeutet“. Und „für die Kampagne 2024 werden wir aufgrund des Konvergenzfaktors, der bis 2027 angewendet wird, zwei Millionen mehr erhalten“.

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Bei den Beihilfen, die in einem einzigen Antrag bearbeitet werden müssen, handelt es sich um die Grundeinkommensbeihilfe für Nachhaltigkeit (früher als Basiszahlung bekannt), die Ergänzungszahlung für Jugendliche, die Umverteilungszahlung -kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe-, die Beihilfen in Verbindung mit bestimmten landwirtschaftlichen und tierischen Erzeugnissen (wie Mutterkühe und Mutterkühe einheimischer Rassen), die Beihilfe für Schafe und Ziegen, die die Beihilfe für Schafe und Ziegen (für die extensive und semi-extensive Fleisch- und Milcherzeugung), die Beihilfe für Schalenfrüchte und Johannisbrotbäume, die Beihilfe für die nachhaltige Reiserzeugung, die Beihilfe für die Erzeugung von pflanzlichen Proteinen (Getreide, Futtermittel, mehrjährige Pflanzen und Ölsaaten) und die Beihilfe für Olivenhaine mit geringem Ertrag, wobei u.a. die Olivenhaine der Serra de Tramuntana besonders anerkannt werden).

Außerdem gibt es Beihilfen für Öko-Regelungen, freiwillige gute Umweltpraktiken, Umweltbeihilfen (Förderung des ökologischen Landbaus, Ausgleichszahlungen für Berggebiete, Beihilfen zur Förderung der Zucht einheimischer Rassen und zur Förderung der Nutzung von regeneriertem Wasser in der Landwirtschaft) und andere.

Das regionale Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Umwelt hat daran erinnert, dass die Voraussetzungen für die Beantragung von PAC-Beihilfen darin bestehen, dass man aktiver Landwirt ist, d.h. auf eigene Rechnung dem landwirtschaftlichen Sozialversicherungssystem angeschlossen ist oder mindestens 25 % seines Einkommens aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit bezieht, wobei die erhaltenen Beihilfebeträge zum landwirtschaftlichen Einkommen gerechnet werden.

Landwirte, die in der letzten PAC-Kampagne weniger als 5.000 Euro an Beihilfen erhalten haben, müssen nicht nachweisen, dass sie aktive Landwirte sind. Außerdem müssen sie die verstärkte Cross-Compliance einhalten, d.h. 10 gute landwirtschaftliche und ökologische Bedingungen (GLÖZ) und 11 Grundanforderungen an die Betriebsführung (SMR).

Die Bearbeitung aller Beihilfen erfolgt telematisch über die regionalen Delegationen, die landwirtschaftlichen Berufsverbände, die Agrar- und Ernährungsgenossenschaften und andere Einrichtungen, die vom regionalen Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und natürliche Umwelt als Kooperationspartner betrachtet werden.

Um dieses Verfahren zu vereinfachen, wurden in den letzten Wochen spezielle Schulungen für die mitwirkenden Organisationen und die Mitarbeiter der regionalen Delegationen durchgeführt, um etwaige Zweifel zu beseitigen und alle Verfahren zu beschleunigen“, teilte Joan Simonet mit.

Quelle: Agenturen