Am heutigen Montag (23.01.2023) stellte die Stadtverwaltung von Palma auf Mallorca den neuen Katalog der Beihilfen und Leistungen des Sozialamtes für das Jahr 2023 vor. Dabei wurde hervorgehoben, dass die mallorquinische Stadt zusammen mit Bilbao die meisten finanziellen Hilfen erhält, da ihre Einkommensgrenze höher liegt.
„Alle Bürgerinnen und Bürger, die weniger als 1.167 Euro im Monat verdienen, haben Zugang zu den Beihilfen, deutlich mehr als Sevilla oder Kantabrien, die an zweiter Stelle liegen, wo die Grenze bei 900 Euro im Monat liegt“, erklärte der Stadtrat für Kultur und Soziales, Antoni Noguera.
Mit dem neuen Katalog, der am 1. März 2023 in Kraft tritt, werden die Einkommenshöchstgrenzen für die Inanspruchnahme der Beihilfe „deutlich“ erhöht, so das Konsistorium in einer Presseerklärung. So wird nicht mehr der branchenübergreifende Mindestlohn (SMI) als Referenz herangezogen, sondern es werden Indikatoren wie der Iprem verwendet, um eine bessere Anpassung an die tatsächlichen Bedürfnisse“ zu erreichen.
Diesbezüglich betonte die Generalkoordinatorin für Soziales, Catalina Trobat, dass „jede Beihilfe mit den Daten übereinstimmt, die sich aus der Studie über den örtlichen Referenzlohn für ein menschenwürdiges Leben ergeben“. „Diese Studie diente als wissenschaftliche Bestätigung für die Bewertung des Einkommensbedarfs, und deshalb haben wir die Zugangsbedingungen aktualisiert, um eine breitere und engere Abdeckung zu gewährleisten“, fügte sie hinzu.
Der neue Katalog 2023 erhöht die Beihilfe, indem er die Anzahl der Personen berücksichtigt, aus denen sich die Lebensgemeinschaften zusammensetzen. So erhielt beispielsweise eine Gruppe von zwei Erwachsenen und zwei Minderjährigen im Jahr 2018 eine Beihilfe in Höhe von 16.543 Euro und wird ab diesem März 22.540 Euro erhalten, wie die Stadtverwaltung mitteilte.
Im Einzelnen erhält die Lebensgemeinschaft bei einer Person 14.000 Euro pro Jahr, bei zwei Personen 17.500 Euro, bei drei Personen 20.125 Euro, bei vier Personen 22.540 Euro, bei fünf Personen 25.245 Euro, bei sechs Personen 27.012 Euro und bei sieben Personen 28.092 Euro.
Andererseits wird die Hilfe innerhalb des Basiskorbs um 50 Prozent erhöht und bietet neue Leistungen, wie Kleidung und Schuhe für Kinder von 0 bis 16 Jahren, mit einem Höchstbetrag von 200 Euro pro Empfänger und Jahr. Sie umfasst auch Berufskleidung und -schuhe, eine neue Art von sozialer Eingliederungshilfe.
Der Katalog führt auch einen Abzug von 25 Prozent des anrechenbaren Einkommens für Alleinerziehende, die eine einzige Kernfamilie bilden, und für Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt ein. Es sei daran erinnert, dass diese wirtschaftliche Soforthilfe nach Ansicht des Konsistoriums außerordentlicher Natur ist und dazu dient, die Situation der von einer Notlage betroffenen Menschen zu lindern.
Sie werden daher zur Deckung von Ausgaben verwendet, die einen spezifischen und dringenden Bedarf darstellen, wie z.B. Lebensmittel, Hygieneartikel, Strom und Gas, Schulgeld oder Ausbildungsbeihilfen sowie Zwangsräumungen oder Notunterkünfte, um nur einige zu nennen.
Quelle: Agenturen