Parken entgegen der Fahrtrichtung – erlaubt oder nicht?

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Auf den belebten Straßen auf Mallorca ist es ein alltäglicher Anblick: Autos, die entgegen der Fahrtrichtung geparkt sind. Autofahrer, die einen Parkplatz suchen, zögern nicht, die Gegenfahrbahn zu blockieren, selbst wenn sie dafür einige Meter gegen die Fahrtrichtung fahren müssen. Diese Praxis ist nicht nur illegal, sondern stellt auch eine erhebliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar.

Diese illegale Handlung gilt nicht nur als Verkehrsdelikt, sondern kann auch schwerwiegende rechtliche Folgen haben. Wenn ein Polizeibeamter oder Verkehrspolizist dieses Manöver bemerkt, riskiert der Fahrer ein Bußgeld von 500 € und einen Abzug von sechs Punkten vom (spanischen) Führerschein. Dies gilt als sehr schwerwiegender Verstoß, der sogar strafrechtliche Folgen haben kann.

Auch wenn das Auto bereits entgegen der Fahrtrichtung geparkt ist, verringert sich das Risiko eines Bußgeldes nicht. Die Beamten können dem Fahrer eine geringfügige Ordnungswidrigkeit auferlegen, unabhängig davon, ob er sich im Auto befindet oder nicht. Das bedeutet ein Bußgeld von 100 € ohne Punkteabzug im Führerschein.

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Neben dem Bußgeldrisiko birgt das Parken entgegen der Fahrtrichtung auch ein höheres Risiko für Verkehrsunfälle. Andere Autofahrer rechnen nicht mit Fahrzeugen in dieser Position und haben möglicherweise nicht genug Zeit, um zu reagieren, was zu Unfällen führen kann.

Die Missachtung von Verkehrsregeln und unsicheres Parken können die Verkehrssicherheit ernsthaft gefährden. Fahrer, die entgegen der Fahrtrichtung parken, können andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger, Radfahrer und andere Autofahrer gefährden.

Die Verkehrsregeln sind in diesem Punkt eindeutig: Auf städtischen Straßen sollten Fahrzeuge so nah wie möglich am rechten Fahrbahnrand geparkt werden, es sei denn, es handelt sich um eine Einbahnstraße, in der das Parken auch auf der linken Seite erlaubt ist.

In Einbahnstraßen ist das Parken auf beiden Seiten der Straße erlaubt, solange die Fahrzeuge in Fahrtrichtung geparkt werden. Dies gilt jedoch nicht für Straßen mit Gegenverkehr, wo das Parken nur auf der rechten Seite erlaubt ist.

Quelle: Agenturen