Der Regierungsrat der Balearen hat die Auftragsvergabe für die Lieferung des Pneumokokken-Konjugatimpfstoffs des Serotyps 20 für die Jahre 2023 und 2024 im Wert von 3,2 Millionen Euro genehmigt, wie der Sprecher der Exekutive, Antoni Costa, auf einer Pressekonferenz erklärte.
Pneumokokken-Pneumonie und invasive Pneumokokken-Erkrankungen (MPI) sind ein großes Gesundheitsproblem, das vor allem mit dem Vorhandensein von Risikofaktoren und auch mit dem Alter zusammenhängt. In Spanien hat das nationale epidemiologische Überwachungsnetz (Renave) in den letzten Jahren zwischen 3.000 und 4.000 Fälle pro Jahr registriert, von denen hauptsächlich Kinder unter fünf Jahren und ältere Menschen betroffen sind.
Die Impfung ist ein wichtiges Instrument zur Vorbeugung invasiver Pneumokokken-Erkrankungen, weshalb der Impfstoff 2016 in den Impfplan für Kinder aufgenommen wurde. Älteren Menschen wurde der Impfstoff bereits in Risikogruppen verabreicht, und 2018 genehmigte die Kommission für öffentliche Gesundheit die allgemeine Impfung im Alter von 65 Jahren.
Im Jahr 2022 wurde ein neuer Konjugatimpfstoff mit 20 Serotypen (VPC20) für die erwachsene Bevölkerung zugelassen, der fast das gleiche Spektrum an Pneumokokken-Serotypen abdeckt wie die bisherigen Impfstoffe. Damit steht nun ein Instrument zur Verfügung, das die Wirksamkeit der bisher verfügbaren Impfstoffe verbessert und für Gruppen, die aufgrund von Grunderkrankungen ein höheres Risiko haben, sowie für ältere Menschen in Einrichtungen die Effizienz erhöht, da es die Kosten für den Impfstoff und die Impfung senkt und den Schutz erhöht.
In diesem Zusammenhang hat die Generaldirektion für öffentliche Gesundheit und Partizipation die Empfehlung des Beratenden Ausschusses für Impfstoffe der Balearen gebilligt, die bisherigen Impfstoffe für die Erwachsenenimpfung durch den neuen Impfstoff VPC20 zu ersetzen, sowohl für die Routineimpfung als auch für die Impfung von Risikogruppen. Diese Indikation könnte erweitert werden, wenn die technischen Kriterien es ratsam erscheinen lassen, wenn der Impfstoff für alle Altersgruppen zugelassen ist und wenn seine Verwendung mit den für die Routineimpfung im Kindesalter festgelegten Leitlinien vereinbar ist.
Quelle: Agenturen





