Pünktliche Flüge in Spanien – geht so

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Nach den von Eurocontrol veröffentlichten und von Reclamio gesammelten Daten ist Spanien mit einer Pünktlichkeitsrate von 75,4 % auf den fünften Platz der europäischen Länder mit den pünktlichsten Flügen geklettert, was eine Verbesserung um drei Plätze gegenüber dem achten Platz im vergangenen Jahr bedeutet.

Die Rangliste wird angeführt von Norwegen (82,1 % Pünktlichkeit), gefolgt von Schweden (80,4 %), Dänemark (79,1 %) und Estland (77,6 %), die noch vor Spanien liegen. Die Top 10 werden abgerundet durch Spanien (75,4 %), Finnland (75,1 %), die Niederlande (75 %), Litauen (74,6 %), Belgien (74,6 %) und Lettland (74,2 %).

Trotz der Fortschritte, die Spanien in diesem Bereich in der Luftfahrt gemacht hat, hat die Geschäftsführerin von Reclamio.com, Noemí Fernández, darauf hingewiesen, dass das Land noch „viel Raum für Verbesserungen“ hat, da „einer von vier Flügen im letzten Jahr nicht pünktlich angekommen ist“.

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In diesem Zusammenhang weist das Unternehmen darauf hin, dass im Jahr 2024 mehr als 40 % der von ihm verwalteten Entschädigungen auf Flüge entfielen, die übermäßig verspätet waren.

Was die Pünktlichkeit der spanischen Flughäfen in der Eurocontrol-Rangliste anbelangt, so liegt Bilbao mit einer Pünktlichkeitsrate von 83 % an dritter Stelle in Europa. Der nächste Flughafen auf der Liste ist Sevilla, der auf kontinentaler Ebene den neunten Platz belegt. Madrid liegt auf Platz 14.
Auf Platz 20 liegt der Flughafen Valencia (76,1 %) und auf Platz 23 der Flughafen Lanzarote (75,7 %). Teneriffa Süd liegt auf Platz 26 (75,4 %) und Teneriffa Nord auf Platz 34 (74,7 %).

Darüber hinaus liegt der Flughafen Barcelona mit einer Pünktlichkeitsrate von 74,3 % auf Platz 38. Alicante liegt auf Platz 40 (74,1%), Ibiza (73,6%) auf Platz 43, Malaga (72,4%) auf Platz 57, Palma de Mallorca (72,2%) auf Platz 61 und Gran Canaria (72%) auf Platz 62.

Reclamio.com erinnert daran, dass Fluggäste gemäß der Verordnung (EG) 261/2004 Anspruch auf Ausgleichszahlungen bei Verspätungen haben, wenn die Verspätung zum Erreichen des Endziels drei oder mehr Stunden nach der ursprünglich von der Fluggesellschaft geplanten Ankunftszeit beträgt, es sei denn, diese Verspätung wurde durch außergewöhnliche Umstände verursacht, wie z.B. politische Instabilität im Herkunfts- oder Bestimmungsland oder ungünstige Wetterbedingungen.

Quelle: Agenturen