Sicherlich haben viele Leser dies in Spanien schon erlebt, wenn sie auf einer Straße fahren, auf der Autos mit 90 oder 100 km/h vorbeirasen, während gleichzeitig Radfahrer unterwegs sind. Viele fragen sich dann sofort, ob das erlaubt ist oder nicht. Dabei ist es wichtig, zwischen Autobahnen (autovias) und Schnellstraßen (autopistas) zu unterscheiden.
Generell gilt in Spanien, dass das Radfahren auf der Straße erlaubt ist, auch wenn es eigene Radwege gibt. Das Radfahren auf einem Radweg ist in Spanien also nicht vorgeschrieben, es sei denn, er ist durch ein rundes blaues Schild mit einem weißen Fahrrad deutlich gekennzeichnet (vía reservada para ciclos oder vía ciclista). In diesem Fall müssen Radfahrer und Fahrer von normalen Elektrofahrrädern (bis zu 25 km/h) diesen Radweg benutzen und dürfen nicht auf der Straße fahren.
Doch nun zur Antwort auf die Frage, ob man in Spanien auf einer Autobahn oder Schnellstraße Rad fahren darf. Ja und nein. Das Radfahren auf Autobahnen (autovias) ist in Spanien für Radfahrer ab 16 Jahren erlaubt und immer dann, wenn sie einen Fahrradhelm tragen (außerhalb geschlossener Ortschaften immer Pflicht). Man sollte möglichst auf dem Seitenstreifen fahren und Autofahrer sollten beim Überholen 1,5 Meter Abstand halten.
Das Radfahren auf Autobahnen ist nur erlaubt, wenn keine Verbotsschilder vorhanden sind. Diese werden manchmal aufgestellt, wenn auf einer Autobahn nicht genügend Platz vorhanden ist. Das Radfahren auf Autobahnen (autopistas), einschließlich mautpflichtiger Straßen, ist in Spanien nicht erlaubt.
Quelle: Agenturen