Das Amtsblatt der Balearen (BOIB) hat am Donnerstag (15.09.2022) die Verordnung des Ministers für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung veröffentlicht, mit der die autochthone Rebsorte Giró negre in die Kategorie der auf den Balearen zugelassenen Rebsorten aufgenommen wird.
Dies ist der Abschluss eines zehnjährigen Prozesses der Erforschung und Wiederherstellung von autochthonem Weinbaumaterial durch das zum Landwirtschaftsministerium gehörende Institut für Forschung und Ausbildung im Bereich Landwirtschaft und Fischerei (IRFAP) der Balearen.
Die Verordnung tritt an diesem Freitag in Kraft und bedeutet, dass der balearische Weinsektor nun diese wiedergewonnene einheimische Sorte anbauen und Wein erzeugen kann. Es handelt sich um eine Sorte, die dem Giró ros sehr ähnlich ist, aber eine schwarze Farbe aufweist.
Bei experimentellen Verkostungen gilt der Giró negre als gewagter Wein mit geringer Färbung, besonderen Aromen und exotischen Früchten. Als Ergebnis der Nachforschungen gibt es Hinweise auf Giró Negre aus dem Jahr 1632, in denen Dameto et al. die in Banyalbufar produzierten mallorquinischen Weine wie Giró Negre, Malvasia und Moscatell lobt. In der Bibliographie des 18. und 19. Jahrhunderts finden sich ebenfalls Zitate.
Diese Sorte ist die fünfte, die innerhalb von sechs Jahren auf den Balearen zugelassen wurde. Im Jahr 2016 wurde Escursac genehmigt, und im Jahr 2020 waren Callet Negrella, Esperó de Gall und Mancès de Tibús an der Reihe.
Die Wiederherstellung von Rebsorten ist eine gewaltige Aufgabe, für die sowohl die IRFAP als auch das Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung über zehn Jahre lang geforscht haben, und umfasst Aufgaben von der Sortenidentifizierung, wie die ampelographische und molekulare Beschreibung, bis zur Vermehrung. Ebenso wird in der letzten Phase des Prozesses die 5-jährige Eignungsprüfung der experimentellen Weinbereitung durchgeführt, eine Voraussetzung für die Zulassung der Sorte in unserer autonomen Gemeinschaft.
Quelle: Agenturen