Rechnungen für Schulbücher aufbewahren

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Die Regierung der Balearen hat Eltern am Mittwoch (27.08.2025) in einer Mitteilung daran erinnert, dass sie die Rechnungen für Schulbücher oder ein gleichwertiges Dokument aufbewahren müssen, um bei der nächsten Steuererklärung von der geltenden regionalen Steuerermäßigung profitieren zu können.

Derzeit gibt es fünf Steuervergünstigungen – eine wurde in dieser Legislaturperiode geschaffen und drei wurden verbessert –, um die Kosten für das Schuljahr auszugleichen.

Die Steuervergünstigung deckt 100 % der Kosten mit einem Höchstbetrag von 220 € pro Kind ab. In dieser Legislaturperiode wurde eine Verbesserung eingeführt, die den Höchstbetrag auf 350 € erhöht, wenn der Steuerzahler unter 30 Jahre alt ist, einen Behinderungsgrad von mehr als 33 % hat, einer kinderreichen Familie angehört oder alleinerziehend mit zwei oder mehr Kindern ist. Darüber hinaus werden die Einkommensgrenzen für die Inanspruchnahme des Steuerabzugs für kinderreiche Familien und Alleinerziehende um 20 % angehoben.

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Es ist auch erforderlich, die Rechnungen für den Steuerabzug für außerschulische Fremdsprachenkurse aufzubewahren, der 15 % der Kosten mit einem Höchstbetrag von 110 € abdeckt, sofern diese während des Schuljahres (zwischen September und Juni) und außerhalb der Unterrichtszeiten stattfinden. Darüber hinaus gibt es einen Steuerabzug für Ausgaben für Kinder unter 6 Jahren aus Gründen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Als Vereinbarkeitsdienstleistungen gelten: Kindergärten oder Kindertagesstätten für 0- bis 3-Jährige; Betreuungsdienste, Kantinen und außerschulische Aktivitäten für 3- bis 6-Jährige in Bildungseinrichtungen; und die Einstellung einer Person zur Betreuung des Kindes, die bei der Sozialversicherung gemeldet sein muss.

Im Allgemeinen beträgt der Steuerabzug 40 % der Ausgaben und maximal 660 €, wurde jedoch in dieser Legislaturperiode auf 50 % und 900 € erhöht, wenn der Steuerzahler unter 36 Jahre alt ist, einen Behinderungsgrad von mehr als 33 % hat, eine kinderreiche Familie oder Alleinerziehender mit zwei oder mehr Kindern ist. In dieser Legislaturperiode wurde auch ein Steuerabzug für Steuerzahler geschaffen, die einen als schwer oder sehr schwer zu besetzenden Arbeitsplatz haben (Lehrer, Gesundheitspersonal oder Sozialarbeiter).

Der Steuerabzug deckt 40 % der Kosten für den Erwerb, den Bau oder die Miete einer Wohnung auf den Balearen oder für den Luft- oder Seetransport zwischen den Inseln. Der Höchstbetrag beträgt 2.000 €, wenn das Einkommen unter 33.000 € (Einzelveranlagung) oder 52.800 € (gemeinsame Veranlagung) liegt. Bei einem Einkommen unter 52.800 € (Einzelveranlagung) oder 84.480 € (gemeinsame Veranlagung) beträgt der Freibetrag 1.000 €. Alle Informationen finden Sie auf dieser offiziellen Website.

Quelle: Agenturen