Der Consell de Ibiza hat am Montag (19.05.2025) die Verordnung zur Regelung des Gesetzes zur Kontrolle des Fahrzeugverkehrs auf der Insel verabschiedet.
Wie die Institution in einer Mitteilung bekannt gab, wurden die meisten Einwände von vier Einrichtungen, die sich in den meisten Fällen auf rechtliche Fragen und die Zweckmäßigkeit bezogen, die „nichts mit der Verordnung zu tun haben“, zurückgewiesen.
Der Consell betonte, dass die geleistete Arbeit dazu beigetragen habe, innerhalb von sechs Monaten die Umsetzung eines Gesetzes zu verabschieden, das im November vom Parlament verabschiedet wurde und diesen Sommer in Kraft treten wird.
Was die Einwände betrifft, so erklärte der Consell, dass zwei davon von der Vereinigung Balear de Alquiler de Vehículos Con y Sin Conductor (Baleval) eingereicht worden seien, die die Aussetzung des Gesetzes und die Anwendung einer einheitlichen Gebühr für alle Mietfahrzeuge gefordert hatte.
Unter anderem wurden auch drei weitere Einwendungen der Unternehmensvereinigung für Fahrzeuge mit und ohne Fahrer (Aevab) geprüft, die eine Befreiung von der Gebühr für Mietfahrzeuge mit Steuersitz auf Ibiza forderte.
Die Reederei Balèaria reichte ihrerseits fünf Einwendungen ein, von denen zwei zurückgewiesen wurden, da sie eine Überprüfung des Inhalts des Gesetzes forderten. Eine weitere Einwendung hielt die Gebühr von 1 Euro pro Tag für die Einfahrt und den Aufenthalt von Fahrzeugen für unverhältnismäßig.
Schließlich wurde eine einzige Einwendung der Asociación de Navieros Españoles (Anave, Verband spanischer Reeder) bezüglich Fahrzeugen mit Zielort Formentera entschieden.
Nach der Verabschiedung der Verordnung wird der Text im BOIB veröffentlicht, sodass die Website „eivissacircular.es“ für die Reservierung und Zahlung der Gebühr in Betrieb genommen werden kann.
Quelle: Agenturen