Registrierungspflicht ab 1. Juli für Kurzzeitvermietungen

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Am 1. Juli 2025 werden in Spanien das obligatorische Register für Kurzzeitvermietungen (Registro de Alquileres de Corta Duración) und das digitale Portal (Ventanilla Única Digital) offiziell eingeführt. Obwohl das Gesetz bereits am 2. Januar 2025 in Kraft getreten ist, wurde die Einführung verschoben, damit Vermieter und Gemeinden sich vorbereiten können.

Jede Wohnung, die vorübergehend vermietet wird – egal ob es sich um eine touristische Vermietung, eine saisonale Vermietung, einzelne Zimmer oder sogar Boote ohne Besatzung handelt – erhält über das Register eine eindeutige Identifikationsnummer. Diese Nummer muss in allen Anzeigen und Mietverträgen angegeben werden.

Die Beantragung der Nummer erfolgt über das digitale Portal des Colegio de Registradores (Registerführer) oder über das Grundbuchamt (Registro de la Propiedad). Die Registrierung kostet 27 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Nummer ist zwar unbegrenzt gültig, Sie sind jedoch verpflichtet, jährlich einen Tätigkeitsbericht einzureichen.

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Um die Nummer zu beantragen, benötigen Sie folgende Angaben: die Katasterreferenz der Immobilie, die genaue Adresse, ob Sie die gesamte Immobilie oder nur Zimmer vermieten, die maximal zulässige Anzahl von Gästen und eine Erklärung, dass Sie die Anforderungen der autonomen Region erfüllen.

Vermieter sind verpflichtet, die Identifikationsnummer zu beantragen, die erforderlichen Informationen vorzulegen, Änderungen zu melden und die Nummer an Vermietungsplattformen wie Booking und Airbnb weiterzugeben. Diese Plattformen müssen sicherstellen, dass die Nummer in Anzeigen sichtbar ist, dass sie Kontrollen durchführen, monatlich Daten übermitteln und Anzeigen innerhalb von 48 Stunden entfernen, wenn eine Nummer ungültig ist.

Wenn Dokumente fehlen oder Fehler enthalten, hat der Vermieter sieben Werktage Zeit, diese zu korrigieren. Geschieht dies nicht, wird die Identifikationsnummer vorübergehend entzogen und die Vermietungsplattformen werden informiert, damit sie die entsprechenden Anzeigen entfernen können.
Wer ohne gültige Registrierungsnummer vermietet, verstößt gegen das Gesetz. Die genauen Strafen werden noch ausgearbeitet, aber Vermietungsplattformen dürfen in diesem Fall Anzeigen entfernen, laufende Buchungen stornieren und Mietverträge für ungültig erklären. Außerdem folgt ein Sanktionssystem auf der Grundlage der bestehenden Gesetzgebung.

Spanien ist das erste EU-Land, das das europäische Register aus der Verordnung 2024/1028 umsetzt. Ab Juli ist es daher in Spanien obligatorisch, für jede Form von touristischer oder saisonaler Vermietung eine offizielle Registrierungsnummer zu haben.

Quelle: Agenturen