Mit der bevorstehenden Einführung des neuen Registrierungssystems am 1. Juli 2025 müssen Vermieter von Ferienwohnungen und anderen Kurzzeitunterkünften sich auf wichtige Änderungen vorbereiten. Die einheitliche Registrierung von Kurzzeitvermietungen (Número de Registro Único de Alquiler oder NRUA) wird für kommerzielle Angebote über Online-Plattformen obligatorisch, nicht jedoch für reguläre Vermietungen außerhalb dieser Kanäle.
Laut dem Colegio de Registradores, das für die Registrierung von Immobilien in Spanien zuständig ist, ist die NRUA nur für den Verkauf von Kurzzeitvermietungen über transaktionale Internetplattformen erforderlich, auf denen Mietverträge online abgeschlossen werden können. Das bedeutet, dass Vermieter, die ihre Wohnungen oder Häuser außerhalb dieser Plattformen anbieten, keine NRUA benötigen. Diese neue Regelung ergibt sich aus der Europäischen Verordnung 2024/1028 und dem spanischen Königlichen Erlass 1312/2024, die sich auf die Erhebung und den Austausch von Daten über Kurzzeitvermietungen beziehen.
Es ist wichtig zu erwähnen, dass Hotels, Motels, Aparthotels, Campingplätze und Hostels von der NRUA-Registrierung ausgenommen sind. Vermieter, die ausschließlich traditionelle Vermietungsmöglichkeiten nutzen oder außerhalb der angegebenen Plattformen tätig sind, müssen keine NRUA beantragen.
In einem anderen Artikel haben wir auch erwähnt, dass die traditionellen Casa Rurales oder ländlichen Ferienhäuser von der Registrierung ausgenommen sind. Wenn eine Casa Rural bereits ordnungsgemäß bei der regionalen Behörde registriert ist, ist eine zusätzliche nationale Registrierung nicht erforderlich. Das neue Register ist nämlich für private Ferienwohnungen und vorübergehende Vermietungen gedacht und nicht für professionelle Unterkünfte auf dem Land.
Quelle: Agenturen