Das Präsidium des spanischen Kongresses hat am Dienstag (02.09.2025) eine Verordnung über die Grundprinzipien verabschiedet, damit Journalisten ihre Arbeit im Plenarsaal frei und ohne Zwang ausüben können, und legt Sanktionen für den Fall fest, dass dies nicht der Fall ist.
Der Text, der mit dem Verband der Parlamentsjournalisten und dem Verband der Presseverbände Spaniens abgestimmt wurde, entspricht der Forderung des Berufsstands, ihn vor den Angriffen der letzten Jahre zu schützen, die angeprangert wurden, ohne dass es Sanktionsvorschriften gab, um sie zu verhindern.
Anlässlich dieser Regelung wird der Kongress einen Beirat einrichten, der sich aus den Fraktionen, den Ministerien und den Journalistenverbänden zusammensetzt und im Sinne der vor der Reform der Geschäftsordnung vereinbarten Zusammenarbeit tätig sein wird, um den Alltag des Journalistenberufs zu erleichtern.
Die Tätigkeit der Medienvertreter im Kongress wurde bisher durch ungeschriebene, von allen akzeptierte und bekannte Kriterien geregelt, die die Voraussetzungen und Räume festlegten, in denen sie ihre informative Arbeit ausüben konnten. Diese Kriterien waren nicht starr und wurden im Laufe der Entwicklung der Medienlandschaft und der neuen Formen der Ausübung des Journalistenberufs angepasst.
Die erhebliche Zunahme der journalistischen Tätigkeit hat dazu geführt, dass diese Kriterien in einem Dokument zusammengefasst wurden, um sie ausdrücklich festzuhalten und ein besseres allgemeines Verständnis zu erreichen. Die Vorschriften legen fest, dass für die Ausübung journalistischer Tätigkeit im Kongress eine Akkreditierung erforderlich ist, und konkretisieren die Bereiche, zu denen die einzelnen Vertreter der Medien Zugang haben, sowie die Tätigkeiten, die sie ausüben dürfen.
So dürfen nur Fotojournalisten oder Fernsehkameraleute innerhalb der Kammer Aufnahmen machen, während Redakteure unter keinen Umständen Bilder aufnehmen dürfen, jedoch Audioaufnahmen mit Aufnahmegeräten machen dürfen, und Fotojournalisten keine Videos aufnehmen dürfen. Ebenso ist jede Art von Bild- oder Tonaufnahmen im Parlamentsgebäude verboten, die die Privatsphäre oder das Kommunikationsgeheimnis verletzen.
Insbesondere dürfen Fotojournalisten und Fernsehkameraleute laut Gesetzestext keine Bilder von den persönlichen elektronischen Geräten der Abgeordneten und Regierungsmitglieder oder vom Inhalt von Dokumenten aufnehmen, die diese im Laufe der Parlamentssitzungen verwenden. Aufgrund dieser Regelung müssen alle Medienvertreter eine verantwortliche Erklärung unterzeichnen, in der sie bestätigen, dass sie die Regeln für journalistisches Handeln kennen.
Quelle: Agenturen