Spanien ist bekannt als ein Land mit einem hohen Anteil an streunenden Hunden und einem geringen Anteil an reinrassigen Hunden. Diese Situation ist besorgniserregend, denn es scheint ein direkter Zusammenhang zwischen der Anzahl reinrassiger Hunde und dem Tierschutzniveau eines Landes zu bestehen. Die Real Sociedad Canina de España (RSCE) hat kürzlich einen Bericht veröffentlicht, der den Zusammenhang zwischen Rassehundezüchtern und der Verringerung der Zahl streunender Tiere beleuchtet.
Dem RSCE-Bericht zufolge gibt es in Spanien nur 9,5 % reinrassige Hunde, verglichen mit einem Durchschnitt von 16,9 % in den europäischen Ländern und 20 % in der Europäischen Union. Damit liegt Spanien an 20. Stelle von 26 europäischen Ländern, die in der Studie berücksichtigt wurden. Nur Ungarn, Portugal, Polen, Bulgarien, Rumänien und die Türkei schneiden in diesem Bereich schlechter ab als Spanien. Diese Länder haben auch eine hohe Rate an streunenden Tieren.
Die RSCE behauptet, dass ein direkter Zusammenhang zwischen der Zahl der reinrassigen Hunde und der Zahl der streunenden Tiere besteht. Dies ist auf die entscheidende Rolle zurückzuführen, die verantwortungsbewusste Züchter spielen. Dank ihres Engagements für die Zucht von Rassehunden tragen sie dazu bei, die Zahl der streunenden Tiere zu verringern. Die RSCE plant daher, die Position der verantwortungsbewussten Züchter im neuen Tierschutzgesetz zu stärken.
Spanien hat eine reiche Geschichte in Bezug auf Rassehunde. Viele der bekannten Rassen, wie der spanische Mastiff, der spanische Wasserhund und der spanische Podenco, haben ihren Ursprung in diesem Land. Trotzdem ist der Anteil der reinrassigen Hunde in Spanien im Vergleich zu anderen europäischen Ländern relativ gering.
Im Gegensatz zu Spanien weisen Länder wie Finnland (61 % reinrassige Hunde), Schweden (59 %), Norwegen (59 %), Irland (43 %) und Dänemark (35 %) einen hohen Anteil an reinrassigen Hunden und einen geringen Anteil an streunenden Tieren auf. Diese Länder sind bekannt für ihre strengen Tierschutzbestimmungen und ihre Bemühungen um eine verantwortungsvolle Zucht.
Die Europäische Union hat eine Reihe von Richtlinien und Verordnungen erlassen, um den Tierschutz zu fördern und Tierquälerei zu verhindern. Dazu gehören die Richtlinie über den Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere (2010/63/EU), die Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport (EG 1/2005) und die Richtlinie über Mindestanforderungen für den Schutz von Kälbern (2008/119/EG).
Quelle: Agenturen