Rente mit 65 – läuft!

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Im Jahr 1919 wurde das erste gesetzliche Renteneintrittsalter auf 65 Jahre festgelegt. Seitdem ist das tatsächliche durchschnittliche Renteneintrittsalter immer weiter gesunken. Jetzt steigt es jedoch wieder an und erreicht zum ersten Mal seit einem Jahrhundert 65 Jahre.

Spaniens Rentensystem geht auf das Jahr 1919 zurück. Damals hieß es Retiro Obrero Obligatario (Zwangsrücktritt der Arbeiter), ein System, das unter der liberalen Regierung des Grafen von Romanones eingeführt wurde. Damals lag das Rentenalter bei 65 Jahren. Ein bisschen zynisch, denn ein großer Teil der Bevölkerung hat dieses Alter nie erreicht. Ein Jahrhundert später liegt die Lebenserwartung bereits bei 83 Jahren, aber ein großer Teil der Menschen geht bereits vor dem 65.

Das tatsächliche Renteneintrittsalter ist das durchschnittliche Alter, in dem ein Mensch nach einer langen Karriere in den Ruhestand geht. Erst im Jahr 2023 wird das effektive Renteneintrittsalter wieder auf 65 Jahre angehoben. Um genau zu sein, wird es bei 65 Jahren und ein paar Tagen liegen.

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Das gesetzliche Rentenalter wird dann wieder bei 66 Jahren und 4 Monaten liegen. Das gesetzliche Renteneintrittsalter ist das Alter, in dem man in den Ruhestand geht, um eine volle Rente zu beziehen. Es soll bis 2027 auf 67 Jahre angehoben werden.

Zwischen dem durchschnittlichen tatsächlichen Renteneintrittsalter in Spanien und dem gesetzlichen Renteneintrittsalter besteht also immer noch eine Differenz von 1 oder 2 Jahren. Die Rentenreform von 2021 wird dies noch korrigieren müssen, vor allem durch eine Senkung der Frühverrentung und/oder eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit.

Das Spiel mit Belohnungen und Strafen, um die Laufbahn der Spanier zu verlängern, trägt Früchte. Vor allem bei den nicht freiwilligen Frühverrentungen ist ein Wandel zu beobachten. Die Unternehmen nutzen diese Rente, um sich ihrer ältesten Arbeitnehmer zu entledigen. Im Jahr 2021 machten sie noch 7 % der Vorruhestandsregelungen aus, jetzt sind es nur noch 4,4 %. Im Gegenzug sanken die freiwilligen Vorruhestandsregelungen von 20 % auf 18,7 %, während die aufgeschobenen Renten von 4,8 % auf 8,2 % stiegen.

Quelle: Agenturen