Seit dem 1. Mai, dem Beginn der Badesaison, haben die balearischen Rettungsschwimmer und Rettungsschwimmerinnen 17.468 Hilfeleistungen erbracht und mehr als 100.000 Einsätze wegen unvorsichtigen Verhaltens durchgeführt.
Das regionale Ministerium für Präsidiales und öffentliche Verwaltung teilte am Montag (14.08.2023) in einer Pressemitteilung mit, dass von der Gesamtzahl der Hilfeleistungen 17.248 ohne die Notwendigkeit einer Evakuierung in ein Krankenhaus gelöst werden konnten. Bei den übrigen 219 Fällen handelte es sich um schwerwiegende Vorfälle, an denen Organisationen außerhalb des kommunalen Rettungsdienstes beteiligt waren.
Bisher wurden 385 Einsätze im Wasser durchgeführt, 114 aufgrund von reißenden Strömungen, 72 aufgrund von Wellen, 64, weil sie sich zu weit vom Strand entfernt hatten, und 52 aufgrund anderer Umstände. Von der Gesamtzahl der Einsätze wurden 184 unter einer gelben Flagge und 11 unter einer roten Flagge durchgeführt. In diesen Fällen wurden die Maßnahmen in 366 Fällen ohne Überweisung in ein Gesundheitszentrum beendet, und der Nutzer konnte den Strand weiterhin genießen.
Die häufigsten Maßnahmen wegen rücksichtslosen Verhaltens betrafen u.a. nicht motorisierte Boote in Badegebieten (13.237), Badende in Bootskanälen (12.138), Benutzer in gefährlichen Bereichen (13.205) und motorisierte Boote in Badegebieten (6.010). Was das Ertrinken an Stränden und in Schwimmbädern betrifft, so meldete das Regionalministerium 24 Todesfälle, davon 18 an Stränden. Von den Inseln waren sieben auf Mallorca, vier auf Menorca, sechs auf Ibiza und einer auf Formentera.
Außerdem ereignete sich das Ertrinken in sieben Fällen an Stränden mit Rettungsschwimmern, Rettungsdiensten und Rettungsschwimmern, in drei Fällen nach Geschäftsschluss und in acht Fällen an unbewachten Stränden.
In der letzten Badesaison gab es insgesamt 55 Todesfälle in der aquatischen Umwelt, 46 an Stränden und neun in Schwimmbädern, und im Jahr 2021 kamen 47 Menschen ums Leben, 35 an Stränden und drei in Schwimmbädern.
Um mögliche Ertrinkungstote zu vermeiden, hat die Regierung eine Reihe von Hinweisen gegeben, unter anderem, die Regeln in den Gewässern einzuhalten, keinen Alkohol zu missbrauchen und die Ratschläge zum Selbstschutz zu befolgen. Insbesondere wird empfohlen, am Strand, wenn man eine Person in Schwierigkeiten im Wasser sieht, sofort den Rettungsschwimmer zu benachrichtigen oder die 112 anzurufen, und unter keinen Umständen zur Rettung einer Person ins Wasser zu springen, wenn man kein Experte in der Wasserrettung ist.
Zweitens haben sie die Menschen aufgefordert, die Schilder zu beachten. Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, dass bei einer roten Flagge das Baden völlig verboten ist, bei einer grünen Flagge das Baden erlaubt ist, bei einer gelben Flagge angesichts der Gefahr Vorsicht geboten ist und orange bedeutet, dass der Rettungsschwimmer nicht anwesend ist.
Ebenso sollte man bei Schüttelfrost oder Krämpfen sofort das Wasser verlassen und beim Sprung ins Wasser vorsichtig sein und nicht mit dem Kopf voran eintauchen. Auch beim Ein- und Ausstieg in felsigen Gebieten wurde zur Vorsicht geraten. Andererseits wiesen sie darauf hin, dass in Schwimmbädern die Sicherheitsschilder für die Benutzung von Sprungbrettern oder Rutschen sowie die Hinweise auf die Wassertiefe beachtet werden müssen.
Sie wiesen auch darauf hin, dass kein Material wie Bälle oder aufgeblasene Gegenstände, die eine Gefahr für die Benutzer darstellen könnten, verwendet werden dürfen und dass vor allem bei Kindern besondere Vorsicht geboten ist.
Quelle: Agenturen