Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat am Donnerstag (15.01.2026) entschieden, dass die Rückerstattung des Ticketpreises, die Fluggesellschaften im Falle einer Annullierung eines Fluges leisten müssen, auch die Provision umfassen muss, die Vermittler den Passagieren bei der Ausstellung des Tickets berechnen.
Das in Luxemburg ansässige Gericht entschied in einem Fall, in dem die Fluggesellschaft KLM den Passagieren den Ticketpreis für die Annullierung ihres Fluges zwischen Wien und Lima erstattet hatte, mit Ausnahme der rund 95 Euro, die sie beim Kauf der Tickets an ein Reisebüro gezahlt hatten.
Die Fluggesellschaft war der Ansicht, dass sie diesen Betrag nicht erstatten müsse, da sie nichts von dieser Gebühr und deren Höhe gewusst habe, aber der EuGH entschied, dass „wenn eine Fluggesellschaft akzeptiert, dass der Vermittler in ihrem Namen Flugtickets ausstellt und ausliefert“, „davon ausgegangen werden muss, dass sie notwendigerweise über die Geschäftspraxis des Vermittlers, eine Provision zu erheben, informiert ist“.
Quelle: Agenturen





