Rückruf mehrerer Make-up-Produkte einer beliebten Marke

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Die spanische Agentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte (AEMPS), die dem Gesundheitsministerium untersteht, hat das Unternehmen Swiss Color España angewiesen, die Vermarktung und Verwendung einiger seiner Make-up-Produkte auszusetzen und sie vom Markt zu nehmen.

Nach Angaben der Behörde enthalten diese Produkte „Isopropylalkohol in einer höheren als der in der Europäischen Union zulässigen Konzentration“. Bei den fraglichen Produkten handelt es sich um Tätowiertinten und Permanent Make-up.

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Von der Aussetzung des Inverkehrbringens und der Verwendung des Produkts und seiner Rücknahme vom Markt sind alle Einheiten von drei Produktchargen betroffen:

611-PE: Swiss Color Pigmente für Permanent Make-up Serie 2 IL16 Sangria Pigment / Serie 2 IL15 Cherri Pigment / Serie 2 IL14 Bordeaux Pigment / Serie 2 IL13 Kiss Pigment / Serie 2 IL12 Diva Pigment / Serie 2 IL11 Strawberry Pigment
613-PE: Swiss Color Pigmente für Permanent Make-up Bereich 4 IL19 Peach Pigment / Bereich 4 IL10 Candy Pigment / Bereich 4 IL18 Rosewood Pigment / Bereich 4 IL17 Maron Pigment
614-PE: Swiss Color Pigmente für Permanent Make-up Bereich 5 IB 30 Gold Brown Pigment / Bereich 5 IB 31 Nature Brown Pigment / Bereich 5 IB 32 Medium Brown Pigment / Bereich 5 IB 33 Clasic Brown Pigment / Bereich 5 IB 34 Dark Brown Pigment / Bereich 5 IB 35 Black Brown Pigment / Bereich 5 IB 36 Ash Brown Pigment / Bereich 5 IB 37 Orange Brown Pigment

Die AEMPS kündigte das Inkrafttreten der Verordnung 2020/2081 und die Beschränkung der Verwendung bestimmter Stoffe in Tätowier- oder Permanent-Make-up-Farben an.

Darüber hinaus wurde ein Verbot für das Inverkehrbringen oder die Verwendung von Produkten festgelegt, die die festgelegten Kriterien ab dem 4. Januar 2022 nicht erfüllen (im Falle der Beschränkungen für das blaue Pigment 15:3 und das grüne Pigment 7 ab dem 4. Januar 2023), und folglich müssen die Farben, die die Anforderungen nicht erfüllen, vor diesem Datum vom Markt genommen werden.

Da Swiss Color España die Zusammensetzung mehrerer ihrer Produkte nicht umformuliert hat, hat das Unternehmen die Verordnung nicht eingehalten.

Die AEMPS hat alle Tätowierstudios und Tätowierer, die im Besitz eines dieser Produkte sind, aufgefordert, diese nicht mehr zu verwenden und sie unverzüglich aus dem Verkehr zu ziehen.

Quelle: Agenturen