Die Verkehrsbeschränkungen auf der Straße zwischen Port de Pollença und dem Leuchtturm von Formentor auf Mallorca, insbesondere zwischen dem Strand und dem Ende der Strecke, die vom 1. Juni bis zum 30. September von 10 Uhr bis 22.30 Uhr gelten, ziehen eine Reihe von Geldstrafen nach sich, wenn die von der Generaldirektion für Verkehr (DGT), die für die Kontrolle des Verkehrs in diesem Gebiet zuständig ist, festgelegten Richtlinien missachtet oder nicht eingehalten werden.
Auf dem Abschnitt zwischen Kilometer 2 der Ma-2210 und Kilometer 8,7, d.h. bis zum Strand oder zum Parkplatz, werden Kapazitätsbeschränkungen eingeführt, und Kraftfahrzeuge, die bei bereits vollem Platz einfahren, können bestraft werden. Wenn die Ampel an der Basis rot leuchtet, ist die Durchfahrt verboten, und es kann ein Bußgeld von 80 Euro für die Übertretung dieser Beschränkung verhängt werden – 40 Euro mit Ermäßigung.
Vom Strand bis zum Leuchtturm ist die Zufahrt in beide Richtungen verboten, außer für Anwohner oder berechtigte Personen sowie für den TIB-Shuttlebus. Wenn Sie vor 10 Uhr morgens einfahren, müssen Sie mindestens bei Kilometer 8,6 um 9:58 Uhr ankommen, um eine Strafe zu vermeiden. Wenn Sie am Strand von Formentor oder auf der Straße zum Leuchtturm auf nicht gekennzeichneten und nicht zugelassenen Flächen halten oder parken, und selbst wenn ein Rad auf den Asphalt fällt, wird ein Bußgeld zwischen 80 und 200 Euro – mit Ermäßigung 40 und 100 Euro – fällig.
Quelle: Agenturen