Ein Mann, der als Schatzsucher in der Stadt Palma auf Mallorca arbeitete, wurde vom Gericht verurteilt, weil er Dutzende von Schmuckstücken verkauft hatte, die er an den Stränden der Stadt gefunden hatte. Der Verurteilte benutzte einen Metalldetektor, um wertvolle Gegenstände zu finden, aber anstatt die Gegenstände zum Fundbüro zu bringen, beschloss er, sie für sich zu behalten und später online zu verkaufen.
Die Ermittlungen in diesem Fall begannen, nachdem mehrere Personen an beliebten Stränden in Palma verlorenen Schmuck gemeldet hatten. Die Polizei wurde auf den Fall aufmerksam und stellte fest, dass der Mann regelmäßig Schmuck auf Second-Hand-Plattformen zum Verkauf anbot. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung wurden Dutzende von Ringen, Halsketten und anderen Schmuckstücken gefunden, die er den Behörden nicht gemeldet hatte.
Der Richter entschied, dass der Mann eine Geldstrafe von 540 Euro zahlen und außerdem einen Betrag von 5.287 Euro an die Fundbüro-Abteilung der Stadtverwaltung von Palma überweisen muss. Dieser Betrag entspricht dem geschätzten Wert des gefundenen Schmucks, den er bereits verkauft hatte. Der restliche Schmuck, der in seiner Wohnung gefunden wurde, wurde beschlagnahmt und wird an die zuständigen Behörden zurückgegeben.
Laut Gesetz müssen alle wertvollen Fundsachen, die an öffentlichen Orten wie Stränden gefunden werden, sofort gemeldet werden. In Palma erfolgt dies über die Oficina de Objetos Perdidos der Stadtverwaltung. Wer dies unterlässt, macht sich der Unterschlagung schuldig, wie in diesem Fall.
Die verurteilte Person gab während des Prozesses zu, dass sie wusste, dass sie die Gegenstände hätte melden müssen, sagte aber, sie habe gedacht, es handele sich um verlorene Gegenstände, nach denen niemand mehr suchen würde. Diese Erklärung wurde vom Richter jedoch nicht akzeptiert, da ein Teil des Schmucks wertvoll war und persönliche Gravuren aufwies, was darauf hindeutet, dass die Eigentümer ihn möglicherweise gesucht haben.
Mit diesem Urteil will das Gericht deutlich machen, dass es illegal ist, gefundene Wertgegenstände zu verkaufen. Das Urteil kann auch Konsequenzen für andere Hobbyisten haben, die mit Metalldetektoren an Stränden suchen, da dies auf den Balearen eine beliebte Freizeitbeschäftigung ist.
Quelle: Agenturen