Die Zahl der Anträge auf Auflösung der Ehe, Ungültigkeitserklärungen, Trennungen und Scheidungen ist auf den Balearen im dritten Quartal 2023 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 2,9 % von 512 auf 527 gestiegen. Nach Angaben des Generalrats der Justiz wurden von Juli bis September auf den Inseln 333 einvernehmliche Scheidungen und 168 nicht einvernehmliche Scheidungen, 10 Trennungen mit Einverständnis und 5 ohne Einverständnis sowie eine Ungültigkeitserklärung einer Ehe registriert.
Im zweiten Quartal wurden auf den Balearen 723 Trennungen und Scheidungen formalisiert, so dass im dritten Quartal des Jahres ein Rückgang von 27,1 % im Vergleich zu April-Juni zu verzeichnen war. In Spanien insgesamt hat die Zahl der Ehescheidungen im dritten Quartal 2023 leicht zugenommen, mit einem Anstieg von 0,5 % im Vergleich zum Vorjahr, und zwischen Juli und September gab es in Spanien 40,9 Trennungs- und Scheidungsprozesse pro 100.000 Einwohner. Die relative Rate auf den Balearen lag bei 42,8 Trennungen oder Scheidungen pro 100.000 Einwohner.
Nach den Daten der CGPJ gingen im untersuchten Zeitraum die einvernehmlichen Scheidungen (11.303) um 0,2 % zurück, während die nicht einvernehmlichen Scheidungen (7.522) im Vergleich zum Vorjahr um 1,5 % zunahmen. Die Zahl der nicht einvernehmlichen Trennungsanträge (224) ging um 6,3 % zurück, während die Zahl der einvernehmlichen Anträge (545) um 6,7 % zunahm. Die Zahl der Anträge auf Aufhebung der Ehe (14) war dagegen um 17,6 % niedriger als im dritten Quartal 2022. Die höchste Anzahl von Auflösungsklagen pro 100.000 Einwohner verzeichneten die Kanarischen Inseln mit 51,8, die Comunidad Valenciana (49,2), La Rioja (47,5), Murcia (44,8), Castilla-La Mancha (43,6), Andalusien (43,5) und die Balearen (42,8). Die niedrigsten Quoten wurden dagegen im Baskenland (33,2), in Kastilien und Leon (33,9), Madrid (34,5) und Navarra (35,3) verzeichnet.
Bei den Justizbehörden gingen insgesamt 4.664 einvernehmliche Anträge auf Sorgerecht, Vormundschaft und Unterhalt für nichteheliche Kinder ein, was einem Anstieg von 5 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die nicht einvernehmlichen Anträge (5.724) sind um 4,3 % gestiegen. Bei den einvernehmlichen Änderungen von Maßnahmen (2.699) war hingegen ein Anstieg um 7,4 % im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen, während die nicht einvernehmlichen Änderungen von Maßnahmen (6.542) um 2,5 % zunahmen.
Quelle: Agenturen