Der Stadtrat von Palma auf Mallorca hat aus der Ordnung über das Verhalten in der Öffentlichkeit das Verbot des Schlafens auf der Straße gestrichen, ein Verhalten, das in der vorherigen Fassung als leichte bis schwere Ordnungswidrigkeit eingestuft werden konnte. Das heißt, es konnte mit Geldbußen von 100 bis 1.500 Euro geahndet werden (obwohl im Falle schutzbedürftiger Personen keine Geldstrafen verhängt wurden).
Der ursprüngliche Wortlaut sah eine Strafe für das Schlafen auf öffentlichen Straßen und Plätzen bei Tag und Nacht vor. Der endgültige Text, über den in einer Woche abgestimmt wird, hebt dieses Verbot nach einer Überprüfung von Amts wegen innerhalb der Frist für Einwände auf. Das Campen auf diesen Plätzen bleibt jedoch strafbar. Als Campen gilt die „dauerhafte Aufstellung von Gegenständen, Möbeln, Zelten oder Ähnlichem“, sofern keine ausdrückliche Genehmigung vorliegt.
Der Text behält auch das Verbot bei, „öffentliche Bänke und Sitzgelegenheiten für andere Zwecke als die vorgesehenen zu nutzen“ und sich oder Kleidung in Brunnen, Teichen oder ähnlichen Einrichtungen zu waschen. Darüber hinaus wird in der Verordnung das Verbot hinzugefügt, Gegenstände auf öffentliche Straßen zu werfen.
Der Bürgermeister, Jaime Martínez, erläuterte in einer Pressekonferenz die tiefgreifendsten Änderungen der Verordnung, die vor allem Wohnmobile (einer der umstrittensten Punkte der Verordnung) und Führungen betrafen. Die endgültige Fassung enthält jedoch auch kleinere Präzisierungen in der Regelung anderer Abschnitte; einer davon betrifft Elektroroller. Die Vorschriften legen nun fest, dass der obligatorische Helm zugelassen sein muss und dass die reflektierende Weste sichtbar sein muss, „ohne Hindernisse, die ihre Sicht behindern, wie z.B. ein Rucksack oder Ähnliches“.
Die vorherige Fassung erlaubte es der örtlichen Polizei bereits, diese Fahrzeuge stillzulegen, wenn sie nicht über eine Pflichtversicherung (mit einer Mindestdeckung von 120.000 Euro) verfügen. Nun wird auch festgelegt, dass sie dies auch tun können, wenn der Fahrer zum Zeitpunkt der Intervention keine Versicherungspolice vorweisen kann. Das heißt: Rollerfahrer müssen ihre Versicherungsunterlagen mit sich führen (obwohl nichts über das Format, ob physisch oder digital, festgelegt ist). Zudem dürfen auf Rollern Gegenstände transportiert werden, sofern diese das Fahren nicht behindern.
Der neue Text enthält auch weitere Klarstellungen, unter anderem in Bezug auf den Verkauf von Alkohol ab Mitternacht, die Identifizierung von Personen im Falle des Verkaufs von Alkohol an Minderjährige und den Konsum von Drogen und anderen Substanzen.
Quelle: Agenturen