Schließung der Terrassen von La Lonja um Mitternacht

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Der Oberste Gerichtshof der Balearen (TSJB) hat bestätigt, dass die Restaurants und Bars im Stadtteil La Lonja in Palma auf Mallorca ihre Terrassen um 00.30 Uhr und nicht um 23 Uhr schließen dürfen, wie es der Stadtrat im April 2019 beschlossen hatte.

Asociación de Bares, Cafeterías y Restaurantes, Restauración Mallorca CAEB ging vor Gericht, um zugunsten seiner Mitglieder in La Lonja Einspruch gegen das Dekret zu erheben, mit dem die Öffnungszeiten der öffentlichen Straßen in La Lonja von 8 auf 23 Uhr reduziert wurden, wie die Organisation in einer Mitteilung mitteilte.

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Das Urteil besagt, dass das Dekret, das die Öffnungszeiten der Terrassen durch den Stadtrat einschränkt, „für nichtig erklärt wird, so dass die Gastronomiebetriebe in dem Gebiet zu den allgemeinen Öffnungszeiten öffnen können“, wie sie in der Gemeindeverordnung von 2018 festgelegt sind, d.h. von 7 Uhr morgens bis Mitternacht und an Freitagen, Samstagen und Feiertagen von 7 Uhr morgens bis Mitternacht am folgenden Tag.

CAEB Restauración wies darauf hin, dass die Gastronomiebetriebe in dem Gebiet in den letzten vier Jahren unter einer Situation der Ohnmacht zu leiden hatten, „weil die drastischen und katastrophalen Auswirkungen dazu geführt haben, dass die öffentlichen Straßen weniger Stunden besetzt waren“. Die Gastronomen haben durch diese Maßnahme „gesehen, wie ihr Ruf durch schlechte Werbung zerstört wurde, da sie die Kunden der Terrassen darauf hinweisen mussten, dass sie diese um 22.30 Uhr verlassen müssen, um die Möbel vor 23.00 Uhr ins Innere des Lokals bringen zu können“.

Der Arbeitgeberverband hält die Verwaltung der letzten Jahre durch den Innenrat für „völlig ungerechtfertigt“. Er prangerte auch den „ständigen Druck und die Forderungen an die Betriebe an, die man als Schikane für die kleinen Selbstständigen und die kleinen Gastronomiebetriebe bezeichnen könnte“, wie der Präsident von Mallorca CAEB Restauración, Alfonso Robledo, warnte.

CAEB Restauración und die Plattform „Sí a las Terrazas“ haben ihre Absicht bekundet, die ehemalige Stadträtin für öffentliche Aufgaben und innere Verwaltung der Stadtverwaltung von Palma, Aurora Jhardi, auf Schadenersatz zu verklagen, weil sie die Schließung der Lonja um 23 Uhr verfügt hat, nachdem das Verwaltungsgericht Nr. 3 von Palma das Dekret vom April 2019 für nichtig erklärt hatte. Der Vorsitzende des mallorquinischen Gaststättenverbands CAEB erinnerte daran, dass sich die Schadensersatzforderung an die Gastronomen der 18 Lokale in La Lonja auf schätzungsweise 1,5 bis 2 Millionen Euro beläuft.

Quelle: Agenturen