Das Balearen-Parlament diskutiert eine umstrittene Drei-Jahres-Regel für Immobilienkäufer ohne festen Wohnsitz auf den Inseln. Ziel ist es, Einheimische vor steigenden Preisen zu schützen, doch Kritiker sehen darin eher ein rechtliches Strohfeuer.
Die Regelung sieht vor, dass in Gebieten mit Wohnungsknappheit nur noch Personen Immobilien erwerben dürfen, die seit mindestens drei Jahren auf den Balearen gemeldet sind.
Befürworter argumentieren, dass die Preise seit der Pandemie stark gestiegen sind, sowohl bei Kaufpreisen als auch bei Mieten, was viele Einheimische aus ihren angestammten Vierteln verdrängt. Gegner warnen jedoch vor juristischen Fallstricken, da die Einschränkung des Immobilienkaufs für Nicht-Residenten EU-Grundsätze wie den freien Kapitalverkehr berühren könnte.
Es wird befürchtet, dass die Regelung vor Gericht keinen Bestand haben wird und somit unwirksam bleibt. Zudem stellt sich die Frage, wie ein „angespannter Wohnungsmarkt“ genau definiert wird und wer diese Definition festlegt.
Auch die praktische Umsetzung birgt Herausforderungen: Wie wird der Meldestatus überprüft? Wie geht man mit juristischen Konstruktionen und Briefkastenfirmen um?
Abseits der Verbotsdebatte fehlen konkrete Alternativen zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums. Es wird gefordert, dass die Diskussion sich stärker auf Lösungsansätze wie die Förderung von sozialem Wohnungsbau, die Besteuerung von Leerstand und die Regulierung von Ferienwohnungen konzentriert.
Denkbare Maßnahmen wären ein transparentes Register für Immobilienkäufe, Steueranreize für Langzeitvermietung, ein kommunaler Fonds für den Erwerb von Grundstücken und vergünstigte Hypotheken für Einheimische.
Quelle: Agenturen





