Die Spanier werden in internationalen Listen oft als eines der lautesten Völker der Welt bezeichnet. Es wird oft gesagt, dass eine Gruppe von vier Spaniern dem Lärm von 10 oder mehr Deutschen entspricht. Das ist natürlich sehr vereinfacht erklärt, aber Tatsache ist, dass es auf den Straßen, in Bars und Restaurants, auf Terrassen und zu Hause oft genauso laut ist. Aber bis wann darf man offiziell in und um die eigene Wohnung herum Lärm machen?
Geräusche und Lärm (contaminación acústica) in und um die eigene Wohnung sind immer sehr lästig für Menschen, die tagtäglich damit zu kämpfen haben. Dazu gehören Bewegungen im Haus, lärmende Geräte, Schritte (z.B. auf Stöckelschuhen), Musik oder Gesang, laute Gespräche und Hunde, die den ganzen Tag bellen. Lärmbelästigung kann zu Problemen zwischen Nachbarn führen, aber auch Stress verursachen, der sich negativ auf die psychische Gesundheit auswirkt.
In Spanien wird der Lärmpegel durch das Gesetz 37/2003 vom 17. November 2003 über Lärm geregelt. Es gilt also landesweit, aber die regionalen/autonomen Regierungen und Gemeinden sind für die Festlegung der Öffnungszeiten und der zulässigen Lärmpegel oder Dezibel verantwortlich. Diese Vorschriften können also je nach Region, Provinz und Gemeinde variieren.
Im Allgemeinen ist Lärm von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 21 oder 22 Uhr erlaubt. An Wochenenden und Feiertagen gilt in der Regel die Zeit von 9.30 Uhr bis 21 Uhr. Darüber hinaus gibt es auch Dezibel-Grenzwerte, die jedoch nicht näher spezifiziert sind, obwohl es heißt, dass sie maximal 35 Dezibel betragen dürfen (etwa ein leises Gespräch zwischen zwei Personen), während sie in den Abendstunden auf 30 Dezibel reduziert werden. Es handelt sich also um einen allgemeinen Wert, der überall anders sein kann. Bei wiederholter Lärmbelästigung können Bußgelder von bis zu 300.000 € verhängt werden.
Doch was sollten Sie tun, wenn Sie in Spanien mit Lärmbelästigung konfrontiert werden? Zunächst sollten Sie in aller Ruhe mit dem Nachbarn oder der lärmenden Person sprechen. Wenn das nicht klappt, sollten Sie sich an den „Presidente de la Comunidad“ wenden. Diese Person sollte dann mit dem Lärmverursacher sprechen. Wenn auch das nicht hilft, können Sie eine Anzeige bei der Polizei erstatten, in den meisten Fällen bei der örtlichen Polizei (policía local oder municipal). Wenn auch das nicht hilft, geht der Streit vor Gericht, aber das ist natürlich immer besser zu vermeiden.
Quelle: Agenturen