„Sonderbeihilfe“ für junge Menschen ab 23 Jahren

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Die spanische Regierung hat klargestellt, dass junge Menschen ab 23 Jahren Anspruch auf den Ingreso Mínimo Vital haben können, auch wenn sie noch bei ihren Eltern wohnen. Dies ist nur möglich, wenn sie eine Reihe klarer Bedingungen erfüllen.

Der Ingreso Mínimo Vital, oft abgekürzt als IMV, ist eine Beihilfe der spanischen Regierung für Menschen mit geringem oder keinem Einkommen. Ziel ist es, die Armut zu verringern und zu verhindern, dass Menschen sozial ausgegrenzt werden.

Bislang dachten viele Menschen, dass man IMV nur erhalten kann, wenn man selbstständig wohnt. Das stimmt nicht ganz. Auch wer bei seinen Eltern wohnt, kann die Leistung beantragen, solange er oder sie rechtlich nicht als Teil des elterlichen Haushalts angesehen wird.

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Das bedeutet unter anderem, dass man nicht verheiratet ist, keine eingetragene Partnerschaft hat und keinen gemeinsamen Haushalt bildet. Man muss also als selbstständiger Antragsteller gelten, auch wenn man unter derselben Adresse wie seine Eltern wohnt.

Für junge Menschen zwischen 23 und 29 Jahren gelten zusätzliche Regeln. Sie müssen nachweisen, dass sie vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre lang selbstständig gewohnt haben. Es gibt Ausnahmen, beispielsweise bei häuslicher Gewalt oder anderen schwerwiegenden persönlichen Situationen.

Wenn Sie 30 Jahre oder älter sind, müssen Sie nachweisen, dass Sie im Jahr vor der Antragstellung nicht unter derselben Adresse wie Ihre Eltern gewohnt haben. Nur in besonderen Fällen, wie z.B. beim Tod eines Elternteils, kann davon abgewichen werden.

Das Ingreso Mínimo Vital erreicht mittlerweile fast 800.000 Haushalte in Spanien. Insgesamt erhalten mehr als 2,4 Millionen Menschen diese Unterstützung. Die Beträge werden jährlich angepasst und steigen schneller als die Inflation.

Quelle: Agenturen