Spanischer Senat macht es Hausbesetzern leicht

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Der spanische Senado hat kürzlich einen Gesetzentwurf abgelehnt, der schnelle rechtliche Verfahren für die Räumung von „okupas“ – Personen, die illegal Häuser besetzen – ermöglichen würde. Die Entscheidung bedeutet, dass das vorgeschlagene Gesetz an den Congreso de los Diputados (Abgeordnetenhaus oder Unterhaus) zurückgeht, der die Möglichkeit hat, das Veto zu überstimmen.

Der Gesetzentwurf, bekannt als Ley de Eficiencia de la Justicia, war bereits am 14. November vom Congreso de los Diputados angenommen worden. Er enthielt Bestimmungen zur Beschleunigung der Gerichtsverfahren in Fällen von Wohnungsbesetzungen und schlug die Abschaffung der so genannten „goldenen Visa“ vor. Diese Visa gewährten Ausländern, die mehr als 500.000 Euro in Immobilien in Spanien investierten, eine Aufenthaltsgenehmigung.

Ein entscheidender Teil des Vorschlags war die Änderung von Artikel 795.1 des Strafgesetzes (Ley de Enjuiciamiento Criminal), der es ermöglichen würde, Straftaten wie Hausfriedensbruch und Aneignung von Eigentum in beschleunigten Verfahren zu behandeln. Dies würde es den Eigentümern ermöglichen, ihre Häuser schneller wiederzubekommen. Die Maßnahme wurde von Parteien wie der Volkspartei (PP), Junts, ERC, UPN, Coalición Canaria und versehentlich auch von EH Bildu unterstützt. Die Regierungsparteien PSOE und Sumar stimmten dagegen, während sich Vox der Stimme enthielt.

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Gustav Knudsen | Kristina

Das Veto des Senats, in dem die PP über eine absolute Mehrheit verfügt, bedeutet eine erhebliche Verzögerung bei der Umsetzung dieser Maßnahmen. Das Gesetz geht nun zurück an den Congreso, der sich mit absoluter Mehrheit über das Veto hinwegsetzen kann. Dieses Verfahren kann jedoch zu Verzögerungen führen, wodurch sich das ursprünglich für Ende Februar 2025 vorgesehene Inkrafttreten des Gesetzesauf Mitte 2025 verschieben könnte.

Die vorgeschlagenen Rechtsvorschriften zielen darauf ab, das Gerichtsverfahren in Fällen illegaler Wohnungsbesetzung zu beschleunigen. Nach den derzeitigen Verfahren können Räumungen Monate oder sogar Jahre dauern, was die Eigentümer in eine prekäre Lage bringt. Das neue Gesetz hätte es ermöglicht, solche Fälle in einem zügigen Gerichtsverfahren zu behandeln, mit einer maximalen Frist von 15 Tagen für die Anberaumung der Gerichtsverhandlung und drei Tagen für die Verkündung des Urteils.

In diesem Zusammenhang ist die Unterscheidung zwischen Hausfriedensbruch und Hausbestzung wichtig. Bei einem Einbruch handelt es sich um das Eindringen in eine Haupt- oder Nebenwohnung, das gemäß Artikel 202 des spanischen Strafgesetzbuchs als schweres Verbrechen gilt. In solchen Fällen kann die Polizei sofort handeln, insbesondere wenn die Besetzung weniger als 48 Stunden gedauert hat.

Die widerrechtliche Aneignung von Eigentum, das nicht als Haupt- oder Nebenwohnsitz dient, fällt dagegen unter Artikel 245 des Strafgesetzbuchs. Es handelt sich um ein weniger schweres Vergehen, bei dem die Polizei nicht sofort eingreifen kann und ein Gerichtsverfahren erforderlich ist.

Das Veto hat zu gemischten Reaktionen geführt. Viele Eigentümer, die mit „okupas“ zu tun haben, hatten auf ein schnelleres rechtliches Vorgehen gehofft und fühlen sich nun enttäuscht. Auf der anderen Seite haben einige gesellschaftliche Gruppen das vorgeschlagene Gesetz kritisiert, da es die prekäre Situation bestimmter Personen, die keinen Zugang zu bezahlbarem Wohnraum haben, nicht ausreichend berücksichtige.

Die Debatte über den Umgang mit illegaler Wohnungsbesetzung bleibt in Spanien ein komplexes und heikles Thema. Die jüngste Entscheidung des Senats macht deutlich, wie schwierig es ist, ein Gleichgewicht zwischen den Rechten der Eigentümer und den Bedürfnissen schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen herzustellen. In den kommenden Monaten wird es entscheidend darauf ankommen, wie der Congreso de los Diputados auf das Veto reagiert und welche Schritte unternommen werden, um eine Lösung zu finden, die allen Beteiligten gerecht wird.

Quelle: Agenturen