Am 3. April 2025 ist in Spanien ein neues Gesetz in Kraft getreten, das Eigentümergemeinschaften mit einer Mehrheit von 60 % erlaubt, touristische Vermietungen in ihren Gebäuden zu verbieten. Diese Änderung der nationalen Gesetzgebung gilt jedoch nicht in Katalonien, wo bereits seit 2006 spezifische Vorschriften gelten.
In Katalonien wird die Vermietung an Touristen durch das katalanische Bürgerliche Gesetzbuch geregelt. Gemäß Artikel 553-11 dieses Gesetzbuchs können Eigentümergemeinschaften die Nutzung von Wohnungen zu touristischen Zwecken verbieten, sofern dieser Beschluss mit einer Mehrheit von 80 % der Eigentümer und ihrer Anteile an der Gemeinschaft gefasst wird.
Damit eine solche Verbotsbestimmung rechtsverbindlich ist, muss sie in die Satzung der Gemeinschaft aufgenommen und im Grundbuch eingetragen werden. Dies erfordert, dass die Satzung in einer notariellen Urkunde festgehalten wird. Ohne diese Eintragung ist das Verbot gegenüber Dritten, wie z.B. neuen Eigentümern, nicht durchsetzbar.
Wichtig ist, dass dieses Verbot nur für neue touristische Vermietungsaktivitäten gilt. Wohnungen, die bereits vor Einführung des Verbots über eine gültige touristische Genehmigung verfügten, behalten ihre Rechte, da das Gesetz keine rückwirkende Kraft hat.
Der Col·legi d’Administradors de Finques de Barcelona-Lleida betont, dass dieses neue nationale Gesetz keinen Einfluss auf die bestehenden katalanischen Vorschriften hat. Eigentümergemeinschaften in Katalonien, die die touristische Vermietung regulieren möchten, müssen sich weiterhin auf das katalanische Bürgerliche Gesetzbuch stützen und die darin festgelegten Verfahren befolgen.
Quelle: Agenturen