Spanisches Tierschutzgesetz schützt streunende Katzen

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Mit der Einführung des neuen spanischen Tierschutzgesetzes 7/2023 erhält die Verwaltung von Katzenkolonien eine gesetzliche Grundlage. Diese streunenden Katzen, die oft nicht sozialisiert werden können, fallen nun unter ein spezielles Kapitel, das das CER-Modell vorschreibt: Einfangen, Sterilisieren und Zurückbringen. Das Töten oder Umsiedeln ohne Genehmigung ist künftig verboten.

Jede Katze in einer Kolonie muss nun mit einem Chip versehen und auf den Namen der Gemeinde registriert sein. Anstelle einer erkennbaren Markierung im Ohr können die Gemeinden eine professionelle Kennzeichnung wählen. Die Sterilisation ist obligatorisch, und die Verwaltung dieser Kolonien liegt künftig vollständig bei den lokalen Behörden.

Die Gemeinden müssen gemeinsam mit Freiwilligen einen umfassenden Plan erstellen: von der Zählung und Kartierung bis hin zu Notunterkünften und Sterilisationsmaßnahmen. Dazu gehört auch die Ausbildung von Bürgern zu anerkannten Betreuern. Nur diese Betreuer dürfen Katzen zu festen Zeiten und mit geeignetem Futter füttern und versorgen.

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Auch die örtliche Polizei bekommt eine Aufgabe: Sie muss lernen, wie sie bei Konflikten, Belästigungen oder Evakuierungen vorgehen soll. Die Gemeinden werden aufgefordert, bei der Umsetzung dieser Pläne mit anerkannten Tierschutzorganisationen zusammenzuarbeiten.

Die Bürger sind verpflichtet, sich an die Regeln zu halten: keine Essensreste zurücklassen, keine Katzen stören und keine freilaufenden Hunde in der Nähe von Kolonien. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit hohen Geldstrafen rechnen. Auch die Umsiedlung einer Kolonie ist an strenge Auflagen geknüpft.

Für diejenigen, die sich nicht an das Gesetz halten, sind Sanktionen von bis zu zweihunderttausend Euro vorgesehen. Das Gesetz macht damit deutlich, dass Katzenkolonien kein Problem sind, sondern eine gemeinsame Verantwortung von Staat und Gesellschaft.

Quelle: Agenturen