Spanien ist bei digitalen Nomaden, die ihren Arbeitsplatz frei wählen können, äußerst beliebt. Aber auch Mitarbeiter ausländischer Unternehmen, die regelmäßig von Spanien aus arbeiten, entdecken die Vorteile des Lebens unter der Sonne. Dennoch gibt es eine steuerliche Warnung: Die spanische Steuerbehörde (Hacienda) beobachtet Heimarbeiter in Spanien, die sich länger als sechs Monate dort aufhalten, zunehmend kritisch.
Hacienda folgt in dieser Hinsicht der OECD, die kürzlich neue Richtlinien verabschiedet hat, um Klarheit über die grenzüberschreitende Telearbeit zu schaffen. Der Schwerpunkt liegt dabei vor allem auf Unternehmen, die ihre Mitarbeiter strukturell aus dem Ausland arbeiten lassen. Nach Ansicht der spanischen Steuerbehörde kann dies nun Konsequenzen haben.
Seit der Corona-Pandemie hat sich die Arbeit von zu Hause aus weltweit etabliert. Dies warf rechtliche und steuerliche Fragen auf, insbesondere für diejenigen, die über einen längeren Zeitraum aus einem anderen Land arbeiten. Aus diesem Grund hat die OECD am 18. November 2025 ihr Musterabkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung angepasst.
Auf der Grundlage der neuen Richtlinien wird die Wohnung eines Homeoffice-Mitarbeiters nicht ohne Weiteres als fester Standort des Unternehmens angesehen. Die Steuerbehörden sehen jedoch Anlass für weitere Untersuchungen in Fällen, in denen ein Arbeitnehmer mehr als 50 % seiner Arbeitszeit von Spanien aus arbeitet. In diesem Fall würde eine dauerhafte Präsenz des Unternehmens in Spanien vorliegen.
Wenn ein Arbeitnehmer diese 50-Prozent-Grenze überschreitet, muss die Steuerbehörde laut OECD von Fall zu Fall prüfen, ob eine echte geschäftliche Notwendigkeit vorliegt. In El Periodico erklärt die Steueranwältin Abigail Blanco von der spanischen Kanzlei Garrigues, dass dann geprüft wird, ob die Anwesenheit des Arbeitnehmers in Spanien für das Funktionieren des Unternehmens unerlässlich ist. „Zum Beispiel, wenn der Arbeitnehmer in Spanien Kunden oder Lieferanten besucht oder im Namen des Unternehmens Geschäftskontakte pflegt.“
Laut OECD gelten persönliche Umstände wie die Pflege von Angehörigen, Kosteneinsparungen für das Unternehmen oder die Bindung von Talenten durch die Erlaubnis zur Arbeit von zu Hause aus nicht als triftige Gründe.
Wenn ein Arbeitnehmer mehr als die Hälfte seiner Arbeitszeit von Spanien aus leistet, ist dies für die Steuerbehörden ein Signal für weitere Untersuchungen. Es wird dann geprüft, ob eine feste Niederlassung des ausländischen Unternehmens in Spanien vorliegt. Ist dies der Fall, muss das Unternehmen möglicherweise in Spanien Körperschaftssteuer auf die Gewinne zahlen, die auf diese spanische Präsenz zurückzuführen sind.
Homeoffice führt nicht in allen Fällen zu einer Steuerpflicht in Spanien. Wenn die Arbeit des Arbeitnehmers vor allem im Heimatland des Unternehmens einen Mehrwert schafft und keine konkrete Verbindung zum spanischen Markt besteht, kann es dennoch sein, dass in Spanien kein steuerpflichtiger Gewinn vorliegt. Die Steuerbehörde betrachtet immer das Gesamtbild: Welche Arbeit leistet der Arbeitnehmer, für wen und wo befinden sich die Kunden oder Auftraggeber?
Nicht nur das Unternehmen geht möglicherweise steuerliche Risiken ein, auch für den Arbeitnehmer selbst spielt etwas Wichtiges eine Rolle: der steuerliche Wohnsitz. Verweilt ein Heimarbeiter mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien, gilt er grundsätzlich als steuerlich ansässig. Und das bedeutet: Steuern zahlen auf das weltweite Einkommen, nicht nur auf das spanische Gehalt.
Ein kurzer Urlaub oder eine Arbeitsreise außerhalb Spaniens gelten nicht als Unterbrechung. Wenn die Familie des Homeoffice-Mitarbeiters in Spanien lebt oder wenn sich das wirtschaftliche Leben (Bankkonten oder eine Eigentumswohnung) in Spanien abspielt, kann auch jemand, der weniger als 183 Tage in Spanien ist, als steuerlich ansässig gelten.
Wer als Homeoffice-Mitarbeiter in Spanien mit seiner Familie ein Leben unter der Sonne genießt, sollte sich genau überlegen, was das für die eigene Steuererklärung und die des Arbeitgebers bedeutet.
Quelle: Agenturen




