Steuerbehörde warnt vor Bizum-Falschmeldungen

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Die Zahlungen mit Bizum sind weit verbreitet und haben sich zu einer der gängigsten Methoden entwickelt. Wie so oft in solchen Fällen mangelt es nicht an Schabernack, und die spanische Steuerbehörde warnt davor, dass allerlei Falschmeldungen im Umlauf sind, die viel Verwirrung unter den Steuerzahlern stiften, die in diesen Tagen Rechenschaft gegenüber dem Finanzamt ablegen und die Steuererklärung für Einkommen und Vermögen für 2024 einreichen müssen.

In diesem Zusammenhang betont die Agencia Tributaria, dass es keinen Betrag gibt, ab dem Zahlungen über Bizum gemeldet werden müssen, da es sich wie bei jeder anderen Zahlungsmethode auch, z.B. der Kreditkarte, um eine einfache Zahlungsmethode handelt. Was gemeldet werden muss, sind die durchgeführten Aktivitäten, insbesondere wenn es sich um eine Art von Ertrag handelt.

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So führt die Steuerbehörde beispielsweise an, dass ein Selbstständiger oder Unternehmer, der eine Dienstleistung über Bizum bezahlt, diese natürlich dem Finanzamt melden muss. Der Kunde muss jedoch in keinem Fall angeben, dass er einen Friseurbesuch oder Schuhe über Bizum bezahlt hat.

Ebenso weisen die genannten Quellen darauf hin, dass es nicht notwendig ist, das Einkommen von Bizum-Zahlungen an Freunde zu deklarieren, zum Beispiel wenn man für alle das Abendessen bezahlt oder ein Geburtstagsgeschenk macht.

Eines der häufigsten Gerüchte, die in diesen Tagen im Umlauf sind, besagt, dass Zahlungen mit einem Gesamtwert von mehr als 10.000 Euro im letzten Jahr dem Finanzamt gemeldet werden müssen. Auch dies ist völlig falsch. Die Steuerbehörde hat darauf hingewiesen, dass diese Falschmeldung möglicherweise auf der Verpflichtung beruht, die Steuerbehörde durch Ausfüllen eines speziellen Formulars zu informieren, wenn in Spanien 10 000 Euro oder 100 000 Euro außerhalb des Landes in bar bewegt werden sollen.

Quelle: Agenturen