Steuerliche Diskriminierung von Ausländern in Spanien?

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Die Europäische Kommission hat Spanien vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt, weil das Land Ausländer stärker besteuert als seine eigenen Einwohner. Nach Ansicht Brüssels verstößt Spanien damit gegen die europäischen Vorschriften für den freien Verkehr von Personen und Kapital.

Im Mittelpunkt steht dabei vor allem eine Steuer auf Immobilien von Ausländern, die nicht in Spanien leben. Diese müssen jährlich eine Steuer auf ein fiktives Einkommen in Höhe von 2 Prozent des Katasterwerts ihrer Immobilie zahlen (1,1 Prozent nach einer kürzlich erfolgten Überarbeitung). Für Spanier gilt dies nicht, wenn es sich um ihren eigenen Hauptwohnsitz handelt.

Brüssel weist auch darauf hin, dass spanische Einwohner einen Steueraufschub für Vermögensgewinne erhalten können, während diese Möglichkeit für Ausländer nicht besteht. Damit würden Nichtansässige finanziell benachteiligt.

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Nach Ansicht der Kommission führt dieses System zu einer ungerechten Behandlung und kann Ausländer davon abhalten, in Spanien zu investieren oder dort eine Zweitwohnung zu kaufen. Dies schadet laut Brüssel dem europäischen Binnenmarkt und der Gleichheit zwischen EU-Bürgern.

Spanien hat nun zwei Monate Zeit, um die Vorschriften anzupassen. Tut das Land dies nicht, kann der Gerichtshof eine Verurteilung und hohe Geldstrafen verhängen. Die spanische Regierung hat noch nicht offiziell reagiert, aber es wird erwartet, dass dieses Thema politisch heikel ist.
Die Europäische Kommission betont, dass die Mitgliedstaaten zwar ihre eigenen Steuern erheben dürfen, aber keine Unterschiede zwischen ihren eigenen Einwohnern und anderen EU-Bürgern machen dürfen. Mit dieser Klage will Brüssel deutlich machen, dass Spanien hier zu weit gegangen ist.

Quelle: Agenturen