Steuern per Banküberweisung aus dem Ausland zahlen

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Die Steuerbehörde der Balearen (ATIB) hat die Zahlungsmöglichkeiten erweitert und ermöglicht nun die Zahlung von Steuern per Banküberweisung, sowohl von spanischen als auch von ausländischen Banken, wie das Ministerium für Wirtschaft, Finanzen und Innovation in einer Mitteilung bekannt gegeben hat.

Zusätzlich zur telematischen Zahlung per Online-Banking, Bankkarte oder Bizum können Steuerzahler nun über das Portal und die elektronische Plattform der ATIB Zahlungen auch per Banküberweisung vornehmen, und zwar von Konten bei Finanzinstituten, die keine Vereinbarung mit der Gemeinde oder der ATIB haben, oder von ausländischen Banken.

Diese Neuerung ist in einer Verordnung des Ministers für Wirtschaft, Finanzen und Innovation vom 10. Dezember enthalten, die die Zahlung von Steuern und Schulden, deren Einziehung der ATIB obliegt, per Banküberweisung regelt. Die Verordnung entwickelt die Bestimmungen der Allgemeinen Einziehungsordnung und der autonomen Finanzvorschriften weiter, indem sie dieses Zahlungsmittel ausdrücklich zulässt und ein klares und sicheres Verfahren für seine Verwendung festlegt.

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Gustav Knudsen | Rockanje aan Zee

Das Ziel besteht darin, „Alternativen zu den üblichen Zahlungsmitteln anzubieten, insbesondere in Fällen, in denen die Zahlungspflichtigen kein Konto bei kooperierenden Instituten haben”, heißt es in der Mitteilung. Die neue Verordnung gewährleistet die Rechtssicherheit für die Steuerzahler und die administrative Effizienz bei der Anwendung der Einnahmen.

Das Verfahren wird auf der elektronischen Plattform der ATIB (https://sede.atib.es) eingeleitet, wo der Betroffene die Daten des Steuerformulars oder des Einzahlungsbelegs eingeben und die Zahlungsart „Überweisung” auswählen muss. Nach Überprüfung der Angaben liefert das System die für die Durchführung der Transaktion erforderlichen Daten – IBAN des Empfängers, BIC/SWIFT-Code, Betrag, einen Überweisungscode (CPT) und das Fälligkeitsdatum – und erstellt ein Dokument mit den Zahlungsbedingungen.

Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn der Betrag innerhalb der festgelegten Frist tatsächlich auf dem Konto der ATIB eingegangen ist. Nach Angaben der Regierung entspricht die Regelung den Grundsätzen einer guten Regulierung gemäß Gesetz 39/2015, nämlich Notwendigkeit und Wirksamkeit (durch die Einführung eines gefragten Zahlungsmittels), Verhältnismäßigkeit (durch die Beschränkung auf die unbedingt erforderlichen Bestimmungen), Rechtssicherheit (durch die kohärente Integration in den geltenden Rechtsrahmen); Transparenz (nach Durchführung der Anhörungs- und öffentlichen Informationsverfahren); und Effizienz (durch die Verringerung des Verwaltungsaufwands und die Förderung einer rationellen Nutzung öffentlicher Ressourcen).

Die ATIB ermöglicht bereits die Zahlung von lokalen und regionalen Steuern über Bizum auf dem Webportal der Steuerbehörde der Balearen (www.atib.es), eine Zahlungsmethode, die zu den bereits bestehenden elektronischen Zahlungsmethoden über das Online-Banking der kooperierenden Banken oder per Bankkarte hinzugekommen ist.

Quelle: Agenturen