Gute Nachrichten, wenn Sie in Spanien leben und regelmäßig ins Fitnessstudio gehen. In einigen autonomen Regionen können Sie nämlich einen Teil Ihrer Sportkosten von der Einkommensteuer absetzen. Das kann Ihnen am Ende einen schönen Steuervorteil verschaffen.
Die Regelung gilt nicht in ganz Spanien, sondern nur in bestimmten Regionen. So können Einwohner von La Rioja bis zu 30 Prozent ihrer Ausgaben für sportliche Aktivitäten absetzen, maximal jedoch 300 Euro pro Jahr. Wenn Sie 65 Jahre oder älter sind, können Sie sogar 100 Prozent absetzen, bis zu dem gleichen Höchstbetrag von 300 Euro.
Auch in der Region Valencia gibt es eine ähnliche Regelung. Dort können Sie 30 Prozent der Sportkosten absetzen, maximal jedoch 150 Euro pro Person. Für Personen über 65 Jahre steigt dieser Prozentsatz auf 50 Prozent und für Personen über 75 Jahre sogar auf 100 Prozent, wobei der Höchstbetrag von 150 Euro weiterhin gilt.
In der Region Valencia gelten darüber hinaus Einkommensgrenzen. Bei einer individuellen Steuererklärung dürfen Sie nicht mehr als 32.000 Euro verdienen. Wenn Sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, liegt die Grenze bei 48.000 Euro. Wenn Sie mehr verdienen, haben Sie keinen Anspruch auf den Fitnessstudio-Abzug.
Es ist wichtig, dass Sie die Zahlungen nicht in bar getätigt haben. Die Steuerbehörde akzeptiert nur Zahlungen per Banküberweisung, Karte oder Scheck. Außerdem müssen Sie die Rechnungen gut aufbewahren, da Sie nachweisen müssen, dass Sie tatsächlich für eine anerkannte Sportaktivität oder ein Fitnessstudio bezahlt haben.
Mit diesen Maßnahmen wollen diese Regionen Sport und einen gesunden Lebensstil fördern. Es kann sich also durchaus lohnen, zu prüfen, ob Sie in Ihrer Region diese Steuervergünstigung in Anspruch nehmen können. So bleiben Sie nicht nur fit, sondern haben vielleicht auch etwas mehr Geld übrig.
Quelle: Agenturen





