Spanien ist ein beliebtes Ziel für Ausländer, um dort zu leben oder einen Zweitwohnsitz zu erwerben. Das sonnige Klima, die niedrigen Lebenshaltungskosten und der mediterrane Lebensstil ziehen jedes Jahr Tausende von Expats und Pensionados an. Aber was ist mit den Steuern?
Als Ausländer, der in Spanien lebt oder investiert, ist es wichtig, die spanischen Steuervorschriften zu kennen. Denn die Steuern in Spanien sind ganz anders als in anderen europäischen Ländern.
Steuern für Residenten
Wenn Sie als Ausländer Ihren offiziellen Wohnsitz in Spanien haben, gelten Sie für Steuerzwecke als in Spanien ansässig. Das bedeutet, dass Sie denselben nationalen Steuern unterliegen wie Spanier.
Die Einkommenssteuer in Spanien heißt „Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas“, kurz IRPF. Es handelt sich um eine progressive Steuer, d.h. der Steuersatz steigt mit zunehmendem Einkommen. Der Basissatz beträgt 19 % für Einkommen bis zu 12.450 €. Für Einkommen darüber liegt der Satz zwischen 24 % und 45 %. Ab 60.000 € beträgt der Satz sogar 47 %. Dividenden, Kapitalerträge und Mieteinnahmen unterliegen ebenfalls der Einkommensteuer. Andere Dinge, die bei IRPF zu beachten sind:
Es gibt Steuerabzüge für Dinge wie Hypothekenzinsen, Spenden und Rentenzahlungen.
Ausländer können ein Steuerabkommen mit ihrem Heimatland nutzen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Die Frist für die Steuererklärung endet am 30. Juni nach dem Steuerjahr. Sie können eine Verlängerung bis zum 30. November beantragen.
Vermögenssteuer
Auch in Spanien gibt es eine Vermögenssteuer, die „Impuesto sobre el Patrimonio“. Dabei handelt es sich um eine Steuer auf Ihr weltweites Vermögen, wenn es 700.000 € übersteigt. Der Steuersatz beginnt bei 0,2 % und steigt auf 2,5 % für Vermögen über 10 Millionen Euro.
Der Wert Ihres Hauptwohnsitzes ist bis zu 300.000 € steuerfrei. Dadurch bleiben die meisten Expats unter dem Schwellenwert und sind von der Vermögenssteuer befreit.
Wenn Sie als Einwohner Spaniens von einem Ausländer erben oder umgekehrt, müssen Sie in Spanien Erbschaftssteuer zahlen. Der Normalsatz beträgt 34 %. Für Erben ersten Grades (Kinder, Eltern, Ehepartner) gelten Steuerbefreiungen und ermäßigte Sätze von 7,65 % bis 15,20 %.
Steuern für Nicht-Residenten
Wenn Sie als Ausländer keinen offiziellen Wohnsitz in Spanien haben, werden Sie für Steuerzwecke als Nichtansässiger behandelt. Sie sind dann nur für Ihr spanisches Einkommen steuerpflichtig.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer gilt für Nicht-Residenten nur für das in Spanien erzielte Einkommen. Dabei kann es sich zum Beispiel um Mieteinnahmen, Dividenden oder Zinsen handeln. Der Standardsatz für Nichtansässige beträgt 24 %. Für in der EU ansässige Personen, mit denen ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, kann er niedriger sein. Die ersten 12.000 € an Mieteinnahmen werden nicht besteuert.
Kapitalertragssteuer
Als Gebietsfremder müssen Sie Steuern auf Kapitalerträge aus spanischen Vermögenswerten zahlen. Dies gilt zum Beispiel für den Verkauf eines Zweitwohnsitzes in Spanien. Die Kapitalertragssteuer, auch bekannt als „Impuesto sobre la Renta de no Residentes“, hat einen Pauschalsatz von 19 %. Dies gilt für Gewinne, die seit 2015 erzielt wurden. Für Gewinne, die davor erzielt wurden, gelten höhere Sätze.
Grunderwerbssteuer
Wenn Sie eine Immobilie in Spanien kaufen, müssen Sie als Käufer eine Grunderwerbssteuer („Impuesto sobre Transmisiones“) entrichten. Sie ist ein Prozentsatz des Kaufpreises und liegt je nach Region zwischen 6 und 10 %. Für eine Zweitwohnung gilt in der Regel der höchste Satz von 10 %. Die Grunderwerbssteuer wird auch fällig, wenn Immobilien an Nichtansässige verschenkt werden.
Quelle: Agenturen