Eltern von Kindern, die in diesem Jahr geboren werden, können ab dem 1. November im Voraus die Steuergutschrift für die Geburt beantragen, die zwischen 800 und 1.400 Euro liegt. Dies geht aus einer am Donnerstag (24.10.2024) im Amtsblatt der Balearen (BOIB) veröffentlichten Verordnung hervor.
Diese, so teilte die Conselleria d’Economia, Hisenda i Innovació in einer Erklärung mit, werden nicht auf ihre Anwendung in der nächsten Einkommensteuererklärung für natürliche Personen (IRPF) warten müssen.
Nach der Veröffentlichung der genannten Verordnung im BOIB (Amtsblatt der Balearen), so das Ministerium, können die Abzüge – eine „bahnbrechende“ Maßnahme in der Region – bei Inkrafttreten am 1. November bis Ende des Monats im Voraus beantragt werden.
Die gleiche Frist gilt für die Anträge auf Auszahlung des regionalen IPRF-Abzugs für Geburten im Falle einer unzureichenden regionalen Quote für das Steuerjahr 2023. Bei Geburten ab dem 1. November dieses Jahres muss der Antrag auf vorzeitige Zahlung innerhalb von 15 Arbeitstagen nach der Geburt gestellt werden; wird er später gestellt, wird er automatisch abgelehnt.
Dies gilt unbeschadet des Rechts, den Abzug in der entsprechenden Steuererklärung geltend zu machen. Es sei daran erinnert, dass der Abzug für Einkommen von weniger als 33.000 Euro gilt, wenn es sich um eine Einzelerklärung handelt, und 52.800 Euro, wenn es sich um eine gemeinsame Erklärung handelt. Bei kinderreichen oder alleinerziehenden Familien werden die Grenzen um 20 % erhöht.
Die Steuerermäßigung beläuft sich auf 800 Euro für das erste Kind, 1.000 Euro für das zweite, 1.200 Euro für das dritte und 1.400 Euro ab dem vierten Kind. Diese Maßnahme wurde von der Regierung vorgeschlagen und vom Parlament mit Zustimmung des Steuerbeirats und des Consell Consultiu de Baleares gebilligt. Die Anträge können über die Website der Steuerbehörde der Balearen oder persönlich in deren Büros gestellt werden.
Quelle: Agenturen




