Strompreis in Spanien steigt auf 57 Euro/MWh

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Der durchschnittliche Strompreis für Kunden mit regulierten Tarifen, die an den Großhandelsmarkt angeschlossen sind, steigt an diesem Donnerstag (13.04.2023) im Vergleich zu gestern um 46,5 % auf 57 Euro pro Megawattstunde (MWh). In Bezug auf die Zeitfenster werden die Preise zwischen 12:00 und 19:00 Uhr unter 5 Euro/MWh liegen, mit einem Tagesminimum von 0,10 Euro/MWh zwischen 15:00 und 17:00 Uhr. Der Höchstpreis lag zwischen 07:00 und 08:00 Uhr bei 123,54 Euro/MWh.

Zu diesem durchschnittlichen Poolpreis kommt noch die Entschädigung für die Gasunternehmen hinzu, die von den Verbrauchern gezahlt werden muss, die von der Maßnahme profitieren, d.h. von den Verbrauchern, die einen regulierten Tarif (PVPC) oder einen indexierten Tarif haben, obwohl sie sich auf dem freien Markt befinden, aber für diesen Donnerstag wird der Preis wieder bei 0 Euro/MWh liegen, eine Situation, die sich seit dem 27. Februar wiederholt.

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Der durchschnittliche Strompreis im April liegt bisher bei 63 Euro/MWh und damit dreimal niedriger als die 191 Euro/MWh im gleichen Monat des Vorjahres. Die so genannte „iberische Ausnahmeregelung“ wurde bis zum 31. Dezember verlängert, nachdem Spanien und Portugal eine Einigung mit der Europäischen Kommission erzielt hatten.

Sie wird also um sieben Monate bis zum Ende dieses Jahres verlängert, und es ist nicht ausgeschlossen, dass sie noch weiter verlängert werden könnte, wenn auch dieser Rahmen verlängert wird. Die Vereinbarung stellt nicht nur eine Verlängerung der bereits geltenden iberischen Ausnahmeregelung dar, sondern beinhaltet auch einige Anpassungen, wie z.B. die Preisreferenz, die bisher um fünf Euro pro Monat erhöht wurde und nun weicher ausfallen wird.

In der ursprünglichen Vereinbarung hatte der oben erwähnte Referenzpreis für Gas einen Durchschnittswert von 48,8 Euro/MWh: Er lag sechs Monate lang bei 40 Euro/MWh und stieg danach jeden Monat um 5 Euro/MWh. Nun wird er ab April um 1,1 EUR/MWh steigen und bei 65 EUR/MWh enden. Für den April dieses Jahres wurde der Grenzwert auf 56,1 EUR/MWh festgesetzt.

Derzeit hat der Mechanismus seit Ende Februar keine Auswirkungen auf die Grenzausgleichsprozesse auf den Großhandelsmärkten, da der Erdgaspreis unter die für seine Anwendung festgelegten Schwellenwerte gesunken ist, doch wird die Verlängerung erforderlichenfalls die Aufrechterhaltung eines angemessenen Preises ermöglichen, der nicht so stark von der Entwicklung des Erdgaspreises abhängt.

Quelle: Agenturen