Der durchschnittliche Strompreis für Kunden mit regulierten Tarifen, die an den Großhandelsmarkt angeschlossen sind, steigt an diesem Montag (22.05.2023) im Vergleich zu Sonntag um 181,88 % auf 88,85 Euro pro Megawattstunde (MWh). Zeitlich gesehen wird der Mindestpreis von 73,64 Euro/MWh zwischen 15.00 und 16.00 Uhr liegen, während der Höchstpreis zwischen 8.00 und 9.00 Uhr bei 113,42 Euro/MWh liegen wird.
Zu diesem durchschnittlichen Poolpreis kommt noch die Entschädigung für die Gasunternehmen hinzu, die von den von der Maßnahme begünstigten Verbrauchern, den Verbrauchern mit reguliertem Tarif (PVPC) oder den Verbrauchern, die zwar auf dem freien Markt sind, aber einen indexierten Tarif haben, gezahlt werden muss, aber für diesen Montag wird sie wieder bei 0 Euro/MWh liegen, eine Situation, die sich seit dem 27. Februar wiederholt.
Der durchschnittliche Strompreis im Mai liegt bisher bei 70 Euro/MWh, gegenüber 188,90 Euro/MWh im gleichen Zeitraum des Vorjahres.
Die so genannte „iberische Ausnahmeregelung“ wurde bis zum 31. Dezember verlängert, nachdem Spanien und Portugal eine Einigung mit der Europäischen Kommission erzielt hatten. Sie wird also um sieben Monate bis zum Ende dieses Jahres verlängert, und es ist nicht ausgeschlossen, dass sie noch länger verlängert werden könnte, wenn auch dieser Rahmen verlängert wird. Die Vereinbarung stellt nicht nur eine Verlängerung der bereits geltenden iberischen Ausnahmeregelung dar, sondern beinhaltet auch einige Anpassungen, wie z.B. die Preisreferenz, die bisher um fünf Euro pro Monat erhöht wurde und nun weicher ausfallen wird.
In der ursprünglichen Vereinbarung hatte der oben erwähnte Referenzpreis für Gas einen Durchschnittswert von 48,8 Euro/MWh: Er lag sechs Monate lang bei 40 Euro/MWh und stieg danach jeden Monat um 5 Euro/MWh. Nun wird er ab April um 1,1 EUR/MWh steigen und bei 65 EUR/MWh enden. Für den Monat Mai ist der Grenzwert auf 57,2 EUR/MWh festgelegt.
Derzeit hat der Mechanismus seit Ende Februar keine Auswirkungen auf die Grenzausgleichsprozesse auf den Großhandelsmärkten, da der Erdgaspreis unter die für seine Anwendung festgelegten Schwellenwerte gesunken ist, doch wird die Verlängerung erforderlichenfalls die Aufrechterhaltung eines angemessenen Preises ermöglichen, der nicht so stark von der Entwicklung des Erdgaspreises abhängt.
Quelle: Agenturen