„Tarjeta Única“ für Mallorca ab sofort verfügbar

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Die „Tarjeta Única“ für das gesamte öffentliche Verkehrsnetz Mallorcas kann ab diesem Mittwoch (01.120.2025) kostenlos an 12 Stellen auf der ganzen Insel beantragt werden. Zu den Ausgabestellen gehören die Kundendienstbüros der EMT, der Intermodalbahnhof von Palma, die TIB-Büros in Alcúdia, Inca und Manacor sowie die Gemeindebüros von Calvià, Llucmajor und Marratxí, wie die Stadtverwaltung von Palma in einer Pressemitteilung erklärte.

Ab dem 6. Oktober kommen außerdem die Bürgerbüros (OAC) in Cort de la plaza Santa Eulàlia, Sant Ferran, s’Arenal und der Sitz von PalmaActiva hinzu. Es ist wichtig zu beachten, dass in den Büros der EMT Palma, PalmaActiva und den OAC nur die Erstausstellung der Karte bearbeitet wird, keine Verlängerungen oder Duplikate.

Die Stadtverwaltung hat betont, dass Nutzer, die derzeit nur über die Tarjeta Ciudadana (Bürgerkarte) verfügen und nicht Inhaber der Tarjeta Intermodal (Intermodalkarte) sind, diese Karte beantragen müssen, da die Bürgerkarte Ende März 2026 als Fahrkarte ihre Gültigkeit verliert, für andere Zwecke jedoch weiterhin gültig bleibt, z.B. für die Beantragung von Wohnsitzbescheinigungen für Reisen und die Öffnung von braunen Behältern für organische Abfälle.

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Benutzer, die bereits im Besitz der Intermodal-Karte sind, müssen hingegen keine Formalitäten erledigen, da diese Karte weiterhin gültig und funktionsfähig ist und genauso wie die neue Einheitskarte funktioniert. Um einen angemessenen und ordnungsgemäßen Service zu gewährleisten, ist für die Beantragung ein Termin erforderlich, und jede Person muss für jede Karte, die sie erhalten möchte, einen Termin vereinbaren. Die Terminvereinbarung kann über die Website des TIB und der EMT erfolgen.

Nutzer, die einen Termin in den Bürgerbüros (OACs) und bei PalmaActiva vereinbaren möchten, können dies ab dem 6. Oktober über denselben Link des TIB tun. Was die für die Beantragung der Tarjeta Única erforderlichen Unterlagen betrifft, so müssen die Nutzer ihren gültigen Personalausweis im Original und in Kopie vorlegen. Wenn aus dem Dokument kein Wohnsitz auf Mallorca hervorgeht, muss eine Meldebescheinigung vorgelegt werden, die nicht älter als sechs Monate ist.

Je nach beantragtem Profil – Studenten, kinderreiche Familien, Menschen mit Behinderung u.a. – müssen die entsprechenden Nachweise vorgelegt werden. Minderjährige zwischen 14 und 17 Jahren können ihre Karte persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person beantragen, indem sie die vom Minderjährigen unterzeichnete Vollmacht und eine Kopie des Personalausweises des Vertreters vorlegen.

Minderjährige unter 14 Jahren müssen hingegen durch ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten vertreten werden, die die erforderlichen Unterlagen, einschließlich des Familienbuchs und einer unterzeichneten Vollmacht, vorlegen müssen.

Quelle: Agenturen