Tausende Geburts- und Kinderbetreuungsleistungen auf Mallorca

Vorlesen lassen? ↑↑⇑⇑↑↑ | Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten -

Im ersten Quartal 2024 hat die Sozialversicherung auf den Balearen insgesamt 3.488 Geburts- und Kinderbetreuungsleistungen bearbeitet, wie aus den am Montag (29.04.2024) vom Ministerium für Eingliederung, soziale Sicherheit und Migration veröffentlichten Daten hervorgeht.

Demnach wurden von Januar bis März 2024 in der Gemeinschaft 393 Beurlaubungen wegen Familienpflegezeit registriert, davon 337 für Frauen und 56 für Männer. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bedeutet dies einen Rückgang von insgesamt 4,15 %.

Auf nationaler Ebene bearbeitete die Sozialversicherung im ersten Quartal 2024 119.575 Anträge auf Leistungen bei Geburt und Kinderbetreuung. Das sind 140 mehr als im Jahr 2023 (119.435).

Lesetipp:  Diskussion über Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Mallorca
Gustav Knudsen | Kristina

Von den 119.575 Anträgen entfielen 55.973 auf den ersten Elternteil und 63.602 auf den zweiten Elternteil. Im Einzelnen sind 52,8 % der Leistungsempfänger Männer und 47,2 % Frauen.

In den ersten drei Monaten des Jahres beliefen sich die Ausgaben für Leistungen bei Geburt und Kinderbetreuung auf 888 Millionen Euro. Im Jahr 2023 werden es 856,6 Millionen sein, was einem Anstieg von 3,6 % gegenüber dem Vorjahr entspricht.

Die durchschnittliche Dauer des aktiven Bezugs von Geburts- und Betreuungsgeld betrug im ersten Quartal 2024 93 Tage für Männer und 102 Tage für Frauen.

Das Geburts- und Kinderbetreuungsgeld ist ein individueller und nicht übertragbarer Anspruch beider Elternteile. Es ersetzte die früheren Leistungen bei Mutterschaft und Vaterschaft und stellte sie auf die gleiche Stufe. Derzeit beträgt der Urlaub 16 Wochen, von denen sechs Wochen unmittelbar nach der Entbindung oder nach einer gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung im Falle einer Adoption, Pflege oder Betreuung genommen werden müssen. Die restliche Zeit kann in aufeinanderfolgenden Zeiträumen genommen werden, bevor das Kind ein Jahr alt ist.

Die Höhe dieser Leistungen entspricht der Beitragsbemessungsgrundlage des Monats vor der Geburt, der Adoption, der Vormundschaft oder der Pflege und wird während der Wochen des Urlaubs direkt vom Nationalen Institut für Soziale Sicherheit (INSS) gezahlt.

Die Nationale Sozialversicherungsanstalt bietet die Möglichkeit, die Geburtsbeihilfe telematisch über das Portal „Tu Seguridad Social“ (Ihre soziale Sicherheit) zu beantragen.

Quelle: Agenturen