Tempo 150 auf Autobahnen auf Mallorca?

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Das Tempolimit in Spanien beträgt 120 km/h auf Autobahnen und Schnellstraßen. Für den motorisierten Verkehr gibt es jedoch eine außergewöhnliche Ausnahme von der Geschwindigkeitsbegrenzung. Aber gilt diese Ausnahme für jeden Autofahrer oder sind daran Bedingungen geknüpft?

Diese Ausnahme von der Geschwindigkeitsbegrenzung wird durch das V-12-Straßenschild symbolisiert. Es erlaubt den Autoherstellern, ihre Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen mit höheren Geschwindigkeiten als den üblichen zu testen. Es handelt sich dabei um eine seltsame Anomalie, die es ihnen ermöglicht, die Grenzen von Technologie und Leistung sicher auszuloten, während sich der übrige Verkehr an die üblichen Regeln halten muss.

So erlaubt die spanische Fahrzeuggesetzgebung den Autoherstellern, Tests auf Autobahnen, Schnellstraßen und anderen Straßen durchzuführen, auf denen die allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen überschritten werden müssen. Die Obergrenze liegt bei 150 km/h, eine Geschwindigkeit, die normalerweise für jeden Fahrer auf einer Autobahn ein Bußgeld von mindestens 100 Euro bedeuten würde.

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Um dieses Bußgeld zu vermeiden, müssen Fahrzeuge, die mit dieser Geschwindigkeit fahren dürfen, zwei Schilder mit den Buchstaben „F.V.“ tragen (Verkehrszeichen V-12 des Verkehrsgesetzbuchs) tragen. Damit wird angezeigt, dass es sich um ein amtlich zugelassenes Versuchsfahrzeug handelt.

Der Artikel in der Straßenverkehrsordnung, der diese Testaktivitäten regelt, besagt, dass die Marge nicht mehr als 30 Stundenkilometer über der normalerweise für diese Straße zulässigen Geschwindigkeit liegen darf. Das bedeutet, dass die Geschwindigkeit für Testfahrzeuge (mit dem V-12-Schild) auf einer herkömmlichen Straße von 90 auf bis zu 120 km/h und auf einer Landstraße oder Autobahn von 120 auf 150 km/h erhöht wird.

Es gelten jedoch Ausnahmen und Einschränkungen. Diese Tests sollten nicht auf innerstädtischen Straßen, Durchgangsstraßen oder Abschnitten mit besonderen Geschwindigkeitsbeschränkungen stattfinden, z.B. in einer auf 80 km/h begrenzten Kurve auf einer Autobahn. Es sei denn, die Straße ist für den allgemeinen Verkehr gesperrt. In diesem Fall erteilt die Verkehrsbehörde (DGT) eine Sondergenehmigung.

Nicht jeder kann sich hinter das Steuer dieser Testfahrzeuge setzen. Die Fahrer müssen eine Sondergenehmigung von der DGT (Dirección General de Tráfico) erhalten haben. Wenn Tráfico eine solche Genehmigung erteilt, wird ein Dokument ausgestellt, in dem die Art der Prüfung, die Strecke, die Dauer und andere zu erfüllende Bedingungen genau beschrieben sind.

Alles in allem ist klar, dass die spanischen Behörden ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Erleichterung von Innovationen und der Gewährleistung strenger Sicherheitsmaßnahmen gefunden haben. Dank klarer Regeln und Verfahren können diese Testläufe auf kontrollierte und verantwortungsvolle Weise durchgeführt werden.

Quelle: Agenturen